Gesetzliche Krankenversicherung- Beiträge sinken vorerst
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Gesetzlich Versicherte können sich freuen- der bundeseinheitliche allgemeine Beitragssatz, der seit dem 1. Januar 2009 gilt, wird zum 1. Juli um 0,6 Prozentpunkte gesenkt. Somit werden zu diesem Stichtag nicht mehr 15,5 sondern 14,9 Prozent fällig, die sich auf das beitragspflichtige Einkommen des Versicherungsnehmers beziehen. Gute Nachricht hierbei: Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber können in gleichem Umfang davon profitieren.
Doch ist deshalb schon Entwarnung vor steigenden Gesundheitskosten für den einzelnen Versicherten gegeben? Wohl nicht, denn parallel zur guten Nachricht der Beitragssenkung, müssen sich einige Kassenmitglieder auf Zusatzbeiträge einstellen, wenn das Geld für die Versicherung knapp wird, das der Gesundheitsfonds an alle Kassen ausschüttet.
In Abhängigkeit davon, wie viele Gesunde und Kranke in einer Kasse versichert sind, dürfen Zusatzbeiträge erhoben werden. Unabhängig vom Einkommen des Versicherungsnehmers dürfen die gesetzlichen Krankenversicherungen bis zu acht Euro verlangen.
Denkbar ist auch, dass die jeweilige Kasse diesen Betrag vom Einkommen des Versicherten abhängig macht, jedoch die Höhe auf ein Prozent vom beitragspflichtigen Einkommen begrenzt. Zusatzbeiträge müssen jedoch nicht anteilig vom Arbeitgeber getragen werden. Doch auch im umgekehrten Falle, wenn also Gewinne von der Kasse erwirtschaftet werden, profitiert einzig und allein der Arbeitnehmer davon.
Wichtiger Tipp, wenn die Kasse den Beitrag anhebt: ein Sonderkündigungsrecht wird ausgelöst und der Versicherte bekommt die Möglichkeit, seine Kasse zu wechseln. Da aber nicht alle Versicherten dieses besondere Kündigungsrecht kennen, muss die gesetzliche Krankenversicherung ihre Kunden gesondert darauf hinweisen- und dies in schriftlicher Form.
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