Gesetzliche Krankenversicherung- es gelten Sonderrechte für privat Versicherte
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Seit dem 1. Januar 2009 gilt bei allen Kassen der einheitliche Mitgliedsbeitrag und dennoch: die gesetzliche Krankenversicherung bietet unterschiedliche Leistungen, die man unter die Lupe nehmen sollte.
Stellt das Versorgungsamt für einen privat Krankenversicherten einen Schwerbehindertenausweis aus, hat diese Zielgruppe oftmals das Sonderrecht, in einer der Kassen aufgenommen zu werden. Es besteht die Möglichkeit, sich dort freiwillig gesetzlich versichern zu lassen und dies, obwohl sie als nicht versicherungspflichtig in der Kasse sind, sondern als versicherungsfrei gelten.
Doch gelten hierfür auch besondere Fristen, denn derjenige, der vom Versorgungsamt einen Schwerbehindertenausweis bekommt, kann von diesem Sonderrecht, in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln zu dürfen, lediglich für drei Monate Gebrauch machen. Dies gilt ab dem Stichtag der Feststellung der Schwerbehinderung.
Doch gilt es eine weitere Bedingung für den Wechsel zu erfüllen. So muss der Schwerbehinderte selber, Vater oder Mutter, der Ehepartner oder Lebenspartner in den vergangenen fünf Jahren wenigstens drei Jahre lang in einer Kasse abgesichert gewesen sein. Konnte ein Antragsteller aus Gründen seiner Behinderung diese Voraussetzungen nicht erfüllen, besteht dennoch ein Anspruch auf eine Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung, wenngleich einige Kasen eine Mitgliedschaft verweigern, wenn es sich um einen älteren Antragsteller mit einer Schwerbehinderung handelt.
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