Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung- wieder Anspruch auf Krankengeld
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Der Unmut war zunächst groß- gesetzlich versicherte Selbstständige verloren ihren Anspruch auf Krankengeld, doch jetzt hat der Gesetzgeber reagiert und ein neues Gesetz verabschiedet, das die Krankengeldzahlung dieser Zielgruppe neu regelt.
Gesetzlich versicherte Selbstständige werden in Zukunft wieder einen Anspruch auf ihr Krankengeld haben und dies ab der siebten Krankenwoche. Zu den Voraussetzungen dafür gehört, dass der normale Kassenbeitrag von derzeit 15,5 Prozent gezahlt wird, oder die Leistung über einen entsprechenden Wahltarif abgesichert ist.
Seit Beginn des Jahres 2009 hatten Arbeitnehmer mit Kurzzeitverträgen und Selbstständige mit der Einführung des Gesundheitsfonds ihren Anspruch auf Zahlung von Krankengeld verloren.
Erforderlich wurde, eine private Zusatzpolice oder einen gesonderten Wahltarif bei ihrer Kasse abzuschließen. Wer dies nicht tat, musste auf ein Krankengeld von der gesetzlichen Krankenversicherung eben verzichten.
Doch insbesondere ältere Versicherungsnehmer mussten darunter leiden, denn für sie waren die Zusatzabsicherungen oftmals zu teuer. Zudem konnten viele Kassen keinen optimalen Tarif anbieten, um für einen individuell passenden Ausgleich zu sorgen.
Die neue gesetzliche Regelung soll überdies für ein höheres Maß an Transparenz hinsichtlich der Vergütung von Ärzten sorgen. Vierteljährlich wird das Gesundheitsministerium Berichte zur aktuellen Entwicklung der Arzthonorare erhalten. Auf diese Weise versprechen sich die Verantwortlichen unter anderem eine Analyse von den Auswirkungen der Honorarreform.
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