Gesetzliche Krankenversicherung- Wahltarife für Zahnersatz bieten unterschiedliche Leistungen

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Die gesetzliche Krankenversicherung ist seit Beginn des Jahres 2009 mit einem einheitlichen Beitragssatz ausgestattet und dennoch: es gibt unterschiedliche Programme und Leistungen. Um Versicherten die hohen Kosten für Brücken, Kronen und anderem Zahnersatz erträglicher zu machen, stehen Zusatzversicherungen zur Verfügung. Wer gesetzlich krankenversichert ist, kann selber bei einem privaten Versicherungsnehmen eine Police abschließen, oder sich gegen einen kleinen Rabatt den Versicherungsschutz über ihre Kasse vermitteln lassen.

Jedoch gibt es auch jetzt auch eine weitere Möglichkeit des zusätzlichen Schutzes: einige Krankenkassen bieten nun selber einen Wahltarif für Zahnersatz an, ohne die Privaten ins Boot zu holen.
Wie bei jedem anderen Wahltarif der gesetzlichen Krankenversicherungen auch, bindet sich das Mitglied für volle drei Jahre an den jeweiligen Tarif. Somit entfällt gleichzeitig das Recht, die Kasse wechseln zu können. Verbunden ist mit diesem Zahnersatz- Tarif, dass der Kassen- Festzuschuss um eine zusätzliche Summe erweitert wird. Naturgemäß ist damit ein Extra- Beitrag verbunden.
Sind Familienangehörige sonst über das Mitglied abgesichert, muss bei Wahltarifen ein separater Vertrag abgeschlossen werden, der mit einer eigenen Beitragspflicht verbunden ist. Gemäß des Gleichheitsprinzips der Kassen in Bezug auf die Geschlechter, gibt es keinen Unterschied, doch zahlen ältere Kassenmitglieder höhere Beiträge als junge Menschen.
Zum Plus des Kassen- Wahltarifs gehört, dass keine Gesundheitsprüfung vorgenommen wird und auch Wartezeiten, bis ein Leistungsanspruch besteht, entfallen bei gesetzlichen Krankenversicherungen. Wird eine Zahn- Zusatzversicherung bei einem privaten Versicherungsunternehmen abgeschlossen, muss der Versicherungsnehmer meist bis zu acht Monate warten, bis Leistungen in Anspruch genommen werden dürfen.
Doch gibt es auch eine Schattenseite bei den Wahltarifen der Kassen, weil sich diese meist am Niveau der Regelversorgungen orientieren und somit längst nicht alle Extras bezahlen.
Entscheidet sich der Kassenpatient für ein Implantat, anstatt für eine herkömmliche Brücke, wird er nach wie vor auf dem Großteil der Kosten selber sitzen bleiben. Teure Inlays werden von Wahltarifen dieser Art erst gar nicht berücksichtigt.

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