Zwangsrabatte sollten Geld für die gesetzliche Krankenversicherung einsparen- droht nun das Aus?

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Geplant hatte eine große Kasse, mit Zwangsrabatten auf Hunderte von Arzneimitteln Milliarden einsparen zu können, doch im ungünstigsten Fall kann dieses Vorhaben nun gekippt werden.
Ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofes besagt, dass alle öffentlichen Auftraggeber ihre Aufträge auch europaweit ausschreiben müssen. In wieweit dieser Urteilsspruch aus Luxemburg Einfluss auf die gesetzlichen Kassen hat, bleibt abzuwarten.

Einerseits vertritt der Bundesverband der Ortskrankenkassen die Meinung, dass dieses Urteil keine Relevanz auf die Rabattverträge haben dürften, wohingegen Rechtsexperten in Sachen Vergaberechte sich eher skeptisch äußern. So kann davon ausgegangen werden, dass es künftig bei Rabattverträgen und anderen Verträgen in bezug auf Heil- und Hilfsmittel ohne spezielle Vergabeverfahren wohl nicht mehr gehen wird.
In der Regel sind Verträge immer dann gefährdet, wenn mehrere Wettbewerber im Rennen waren und eine Krankenkasse den Auftrag nicht in einem formellen Vergabeverfahren ausgeschrieben hatte. Vielmehr muss befürchtet werden, dass nachträglich einige Verträge angefochten werden.
Früher gingen die Kassen davon aus, dass Aufträge, die nicht in direktem Zusammenhang mit Gesundheitsleistungen standen, nach EU- Vorgaben ausgeschrieben werden müssen, sich dies aber nicht auf medizinische Heil- und Hilfsmittel beziehe.
Doch besagt das Urteil des Europäischen Gerichtshofes klar, dass die gesetzliche Krankenversicherung zu den öffentlichen Auftraggebern gehört, weil sie sich durch Beiträge ihrer Mitglieder nach gesetzlichen Regeln finanziere. Aus diesem Grunde soll es klar sein, dass das EU- Vergaberecht angewendet werden muss. Wie im Einzelnen bereits geschlossene Verträge nun behandelt werden müssen, haben die zuständigen Gerichte zu entscheiden.

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