Frau Schmidt und die Gesundheitsreform- doch die private Krankenversicherung will nicht mitspielen.
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Die Gesundheitsreform hat den Stein des Anstoßes ins Rollen gebracht und viele Versicherungsgesellschaften sind seitdem mit den Neuregelungen unzufrieden. Insbesondere der Basistarif stößt bei der PKV nicht auf Gegenliebe. Dieser muss zwingend seit dem 1. Januar 2009 angeboten werden.
Der Leistungsumfang entspricht dem der gesetzlichen Krankenversicherung und Kernpunkt dieses Tarifs ist die Mitgliedschaft ohne Gesundheitsprüfung. Wer zu den Bestandskunden eines Anbieters gehört, kann lediglich bis zum 30. Juni in den Basistarif wechseln und erhält die Chance, ihre bis dahin angesammelten Altersrückstellungen zu retten.
Danach haben nur noch Bedürftige und Antragsteller über 55 Jahre die Möglichkeit, auf den Basistarif umzusatteln. Das Bundesverfassungsgericht wird am 10. Juni das Urteil gegen die Klagen der privaten Versicherungsunternehmen verkünden, doch zeigt sich die Gesundheitsministerin zuversichtlich und verteidigt auch weiterhin die Gesundheitsreform und den Basistarif, der ihrer Meinung nach eine reelle Chance für all diejenigen darstellt, die auch mit Vorerkrankungen in den Genuss eines bezahlbaren Versicherungsschutzes kommen wollen.
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