Steuerentlastungen bald auch für die gesetzliche Krankenversicherung?
100% kostenlos
Es war ein langes Tauziehen, doch nun kam ein positives Signal aus Regierungskreisen: milliardenschwere Steuerentlastungen für Unternehmen und auch steuerliche Erleichterungen für Arbeitnehmer sind nun beschlossene Sache.
Die große Koalition konnte sich darauf einigen, dass Bezieher unterer Einkommen ab dem Jahr 2010 neben den zu entrichtenden Krankenversicherungsbeiträgen auch noch weitere Versicherungen steuerlich geltend machen können und dies bis zu 400 Euro jährlich.
So können all die Arbeitnehmer diese Chancen ausschöpfen, die nicht mehr als 1.900 Euro verdienen.
In Bezug auf die Krankenversicherungsbeiträge kann somit ein lediger Arbeitnehmer, der den Höchstbetrag entrichten muss, etwa 1.000 Euro jährlich reinholen. Familien liegen dann bei rund 700 Euro.
Kommentare zu diesem Beitrag lesen und schreiben 
Beiträge aus der Kategorie Gesetzliche Krankenversicherung > News > per E-Mail abonnieren:
Gesetzliche Krankenversicherung
Stimmt es, dass die Kasse Brillengestelle bezahlt?
Wer ist pflichtversichert?
Was ist der Unterschied zwischen Jahresarbeitsentgelt-, Versicherungspflichtgrenze und Beitragsbemessungsgrenze?
