Wollen Ärzte bald Bares von Kassenpatienten sehen?

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Was auf dem Deutschen Ärztetag in Mainz verlangt wurde, bringt wohl viele Mitglieder gesetzlicher Krankenversicherungen auf die Palme. Gefordert wurde dort, dass Kassenpatienten hinsichtlich der Bezahlung ihres Arztes immer in Vorleistung treten sollen. So sprach sich unter anderem die Mehrheit für das grundsätzliche Einführen des Kostenerstattungsprinzips hierzulande aus.

Konkret bedeutet dies, dass wie in der Privaten Krankenversicherung auch, Patienten direkt nach der medizinischen Behandlung mit ihrem Arzt abrechnen sollen und erst danach das Geld von ihrer Kasse zurück erstattet bekommen.
Auf diese Weise will man Kassenmitglieder reglementieren und von vielleicht überflüssigen Arztbesuchen abhalten. Prompt hatte der Ärztetag auch eine plausible Erklärung dafür. Ein Plus an Transparenz wie auch eine bewusste Einstellung zum Thema Gesundheit sollen auf diese Weise gefördert werden.
Bis auf wenige Ausnahmen wird derzeit noch nach dem Sachleistungsprinzip verfahren. Der behandelnde Arzt rechnet über die Kassenärztliche Vereinigung mit der jeweiligen gesetzlichen Krankenversicherung ab und der Patient bleibt in Sachen Kosten außen vor.
Doch schon haben sich Verbraucherschützer zu Wort gemeldet und warnen vor dieser Umstellung auf ein Kostenerstattungsprinzip. In bestimmten Fällen müssen Patienten mit hohen Vorauszahlungssummen rechnen, die nicht jeder „vorstrecken“ kann, bis die Kassen den Betrag zurück zahlt. Auf lange Sicht könnten sich finanziell Schwache Behandlungen nicht mehr erlauben und würden sich einen Arztbesuch sparen.
Unter Umständen sind durch die Verschleppung einer nicht behandelten Krankheit aufwendigere Behandlungen nötig, die mit wesentlich höheren Kosten verbunden sind und zu Lasten der Solidargemeinschaft aller Krankenversicherten gehen würden.
Welche Ideen künftig realisiert werden, dürfte spannend werden, doch eines ist klar: nicht alle Neuerungen bringen auch dem einzelnen Patienten wirklich Vorteile.


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