Bafög und dennoch beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung abgesichert

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Die gesetzlichen Krankenversicherungen basieren auf dem Solidaritätsprinzip. Konkret bedeutet dies, das nicht nur Alter, Geschlecht und der gesundheitliche Zustand des Versicherten als Aufnahmekriterium ohne Bedeutung ist, sondern auch, dass Kinder und geringverdienende Familienmitglieder gleich über die Familienversicherung mitversichert sind, ohne eigens einen Beitrag an die Kasse zu leisten.

Doch noch immer herrschen Unklarheiten, wenn der Nachwuchs älter geworden ist und beispielsweise eine Ausbildung beginnt.
Bezieht das Kind Leistungen über das Bundesausbildungsleistungsgesetz, sollte dies der gesetzlichen Krankenversicherung mitgeteilt werden. Zwingend notwendig ist auch eine Immatrikulationsbescheinigung, um Auskunft über die ausgeübte Tätigkeit zu erbringen.
Wird dem Bafög- Antrag stattgegeben, spielt auch die Höhe dieser Einkünfte keine Rolle, wenn es um den Krankenversicherungsschutz geht. Grundsätzlich gilt für Studenten, dass sie auch weiterhin über die kostenlose Familienversicherung des Versicherten mitversichert sind.
Ebenfalls von der Familienversicherung können die Studierenden profitieren, die ein monatliches Einkommen von maximal 355 Euro beziehen. Dazu gehören unter anderem Zinsen oder auch Einnahmen aus nichtselbstständigen Tätigkeiten. Bafög gehört nicht dazu und dies in Unabhängigkeit von der Höhe. Es gilt sogar, dass Studenten bis zu 400 Euro Monat für Monat verdienen dürfen, ohne dass der kostenlose Krankenversicherungsschutz angetastet werden darf.
Diese Kriterien gelten bis zum 25. Geburtstag und erst danach wird eine eigene Versicherung verlangt. Jedoch werden bei dieser Zielgruppe reduzierte Beiträge erhoben, die bei rund 60 Euro monatlich liegen. Jedoch können Bafög- Bezieher einen Zuschuss beantragen.
Verlängert wird dieser Zeitraum grundsätzlich dann, wenn ein Wehr- oder Zivildienst abgeleistet wird. Ebenso gelten auch das freiwillige soziale wie auch das freiwillige ökologische Jahr dazu, die kostenfreie Familienversicherung entsprechend nach hinten zu verlängern. In jedem Falle empfiehlt sich ein frühzeitiger Kontakt mit der betreffenden gesetzlichen Krankenversicherung.

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