Gesetzliche Krankenversicherung- und wie sieht es für Geringverdiener in Sachen Zahnersatz aus?
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Wer zur Gruppe der Geringverdiener gehört, muss nicht zwangsläufig auch auf besondere Leistungen seiner Kasse verzichten. Doch leider wissen nicht alle Versicherten, dass auch sie Anspruch beispielsweise auf zahnmedizinische Leistungen haben, die schließlich von den Krankenkassen als Grundversorgung angeboten werden.
Wird ein Zahnersatz fällig, sollte niemand aus Angst darauf verzichten, nur weil das persönliche Budget zu knapp bemessen ist. Dabei gilt im Grundsatz, dass ein Geringverdiener einen Anspruch auf einen doppelten Festzuschuss zur Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherungen erheben kann.
Jedoch sind bestimmte Einkommensgrenzen nachzuweisen, bevor die Kasse zahlt. Die Einkommensgrenzen werden regelmäßig angepasst und für das laufende Jahr 2009 gilt, dass Singles 1.008 Euro, zusammen mit einem Angehörigen 1.386 Euro verdienen dürfen und jeder weitere Angehörige 252 Euro als Verdienst in die Waagschale werfen darf.
Die entsprechenden Einkommensnachweise müssen der Krankenkasse vorgelegt werden, damit diese den Sachverhalt prüft. Dazu gehören auch Bescheide für das Arbeitslosengeld wie Sozialhilfebescheide.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass derjenige, der von den Zuzahlungen für die Leistungen von der gesetzlichen Krankenversicherung befreit ist, nicht gleichzeitig unter die so genannte Härtefallregelung fällt. Soll dies bescheinigt werden, wird ein gesonderter Antrag erforderlich, der bei der Krankenkasse einzureichen ist.
Wer sich einen doppelten Zuschuss für die Regelleistungen sichern kann, muss dennoch mit einer finanziellen Lücke für den Zahnersatz rechnen. Doch auch hierbei gehen die Kassen im Rahmen der Regelversorgung in Leistung, damit niemand auf zahnärztliche Hilfe verzichten muss.
Als Tipp in Sachen Härtefallregelung gilt, dass man gezielt nach einer gleitenden Härtefallregelung fragen sollte. Dann kann unter bestimmten Umständen ein weiterer Zuschuss winken, selbst wenn man leicht über dem Satz der Einkommensgrenzen liegt.
Somit liegt klar auf der Hand, dass es sich für den Kassenpatienten immer lohnt, einen entsprechenden Härtefallantrag bei der Kasse zu stellen.
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