Kassen müssen nicht alle Therapien bezahlen

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Nicht alle Erkrankungen können auf eine herkömmliche Weise therapiert werden. Besonders bei schweren Erkrankungen sind spezielle Anwendungen und Therapien nötig, um dem Patienten zu helfen. Doch gerade hierbei gibt es nicht selten Auseinandersetzungen zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung und dem versicherten Mitglied.

Ist beispielsweise eine Patientin an Brustkrebs erkrankt, müssen die Kassen nicht für eine kostspielige Protonentherapie aufkommen.
So gibt es eine neue Entscheidung vom Bundessozialgericht in Kassel, die jetzt klare Richtlinien vorgegeben hat. Auf diese Weise wurden die Entscheidungsbefugnisse der Kassen, Kliniken und der Selbstverwaltung von Ärzten gestärkt.
Die Richter gaben dem Gemeinsamen Bundesausschuss recht, über das Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherungen zu entscheiden. Auch das Bundesgesundheitsministerium darf Beschlüsse nicht beanstanden, um Zweckmäßigkeitserwägungen entgegen zu kommen. Lediglich Vorgaben für ein Verfahren sind rechtens, letztendlich jedoch der Rechtsaufsicht unterstellt.
In einem speziellen Fall ging es um die Kostenübernahme für eine Protonentherapie, eine innovative Bestrahlungsmethode bei Krebserkrankungen. Beschlossen wurde, dass dieses Behandlungsverfahren bei einer Brustkrebserkrankung nicht mehr von den gesetzlichen Krankenversicherern übernommen werden müssen.
Begründet wird diese Entscheidung damit, dass es nach wie vor Zweifel an der Wirksamkeit dieser Methode gibt.
Schließlich ist diese neue Methode bei der Behandlung von Brustkrebspatientinnen erst seit kurzer Zeit in der Bundesrepublik möglich und nach der Eröffnung eines Behandlungszentrums in München, sollen nun weitere folgen.
Vertreter des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherungen erklärten, dass es für die Kassen selbstverständlich ist, aufgrund des Leistungskataloges ihren Mitgliedern eine umfassende und qualifizierte Behandlung zu ermöglichen. Hinsichtlich einer Behandlung durch eine Protonentherapie jedoch ist man derzeit noch nicht vom Nutzen überzeugt.

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