Hilfsmittel weiterhin vom "alten" Anbieter

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Proteste können sich auszahlen- dies ist vielen gesetzlich Krankenversicherten in diesen Tagen mal wieder klar geworden. Sie können sich erst einmal entspannt zurück lehnen, wenn sie an den Bezug ihrer medizinischen Hilfsmittel denken.

Dieser Personenkreis darf diese Materialien wie gewohnt bis zum Ende des Jahres 2009 beim Anbieter der eigenen Wahl beziehen. Der Weg ins Sanitätshaus wird ihnen erst einmal nicht mehr von der eigenen gesetzlichen Krankenversicherung vorgeschrieben, selbst die jeweilige Kasse einen Exklusivvertrag mit einem anderen Lieferanten abgeschlossen hat.
Zu den medizinischen Hilfsmitteln gehören unter anderem spezielle Windeln für Inkontinenzkranke oder auch Katheter.
Ebenso gilt seit Jahresanfang, dass die Krankenkassen nicht mehr dazu verpflichtet sind, Ausschreibungen für die Heilmittelversorgung ihrer Mitglieder zu machen, um von einem Niedrigpreis- Niveau zu profitieren.
Nicht selten kam es in der Vergangenheit zu Klagen von Patienten, die mit der minderen Qualität der Hilfsmittel nicht zufrieden waren. Die Versicherten wie auch Selbsthilfeverbände äußerten berechtigten Unmut über diese Situation, sodass nach enormen Protesten das Gesetz erst einmal geändert wurde.

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