Anspruch auf Krankengeld- ab 1. August 2009 kehrt er zurück

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Erst im Januar 2009 wurde der Anspruch auf Krankengeld für Selbstständige, die freiwillig gesetzlich in einer Kasse versichert waren, vom Gesetzgeber gestrichen. Viele Betroffene entschieden sich deshalb für einen zusätzlichen Schutz in Form einer nicht ganz billigen Zusatzpolice. Doch schon bald soll anders werden.

Anvisiert wird, zum 1. August diesen Jahres diesen Anspruch wieder herzustellen. Schließlich war die Neuregelung zum Jahresanfang mit erheblichen finanziellen Einbußen für die rund eine Million gesetzlich krankenversicherte Personen, die auf eigene Rechnung arbeiten versehen.
Bis Ende des Jahres 2008 konnte dieser Personenkreis einen krankheitsbedingten Ausfall ab dem 43. Krankentag über ihre Kasse mit dem herkömmlichen Krankengeld ausgleichen, das meist 70 Prozent vom Einkommen ausmacht. Wie immer, wenn Reformen greifen, sind weitreichende Veränderungen zu befürchten, denn im Zuge der Gesundheitsreform wurde diese Möglichkeit gestrichen. Vielmehr sollten sich Selbstständige um eine zusätzliche Absicherung im Krankheitsfalle selber kümmern. Zur Auswahl standen ein entsprechender Wahltarif bei der eigenen Kasse oder eine zusätzliche Police bei einem privaten Anbieter.
Doch der Gesetzgeber hat nun wieder eine Kehrtwende angekündigt, die zum "alten" Prinzip der Krankengeldzahlung zurück kehren soll. Der Versicherte, der sich am Jahresanfang für einen Wahltarif entschlossen hatte, um die Risiken aufzufangen, können davon ausgehen, dass eine unkomplizierte Lösung für sie gefunden wird. Wurde ein Wahltarif bei der eigenen Krankenkasse abgeschlossen, endet dieser automatisch zum 31. Juli 2009. Im Anschluss daran kann der Selbstständige entscheiden, ob er sich für den herkömmlichen Beitragssatz entscheidet, der mit einer Krankengeldzahlung ausgestattet ist, oder statt dessen einen neuen Wahltarif vereinbart. Weil damit ein zusätzlicher Beitrag verbunden ist, kann der freiwillig gesetzlich Versicherte dann von einem reduzierten Beitragssatz profitieren. Jedoch ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch unklar, wie die neuen Wahltarife aussehen sollen.

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