Gesetzliche Krankenversicherung- neuer Beitragssatz gilt ab 1. Juli 2009

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Kaum haben sich die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherungen an die Beitragserhöhung und den damit eingeführten Einheitsbeitrag zum Beginn des Jahres 2009 gewöhnt, ist bereits im Sommer wieder mit Veränderungen zu rechnen.

Der Gesetzgeber plant, die Beitragssätze für die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen schon bald um 0,6 Prozent abzusenken. Damit wird der bundeseinheitliche allgemeine Krankenversicherungsbeitrag von 15,5 Prozent abgelöst. Parallel dazu müssen Kassenmitglieder mit einem ermäßigten Beitragssatz 14,9 Prozent an ihre Kasse zahlen. Verbunden damit ist jedoch kein Anspruch auf Krankengeld.
Infolge der Gesundheitsreform haben freiwillig gesetzlich Versicherte seit dem 1. Januar 2009 keinen Anspruch mehr auf Leistungen im Krankheitsfalle. Wer als Selbstständiger nicht in die private Krankenversicherung wechseln möchte, kann sich ein Krankengeld auf eine andere Weise sichern.
Möglich ist, sich bei der privaten Krankenversicherung einen zusätzlichen Schutz zu sichern, oder einen entsprechenden Wahltarif bei seiner Krankenkasse zu vereinbaren, der mit der Zahlung eines Krankengeldes ausgestattet ist. Doch gilt bei einem Wahltarif immer, dass der Versicherungsnehmer dann über einen Zeitraum von drei Jahren an den Tarif gebunden ist und somit das freie Kassenwahlrecht entfällt.
Doch plant der Gesetzgeber auch hierbei bereits eine Veränderung, die einen Krankengeldanspruch für Selbstständige beinhaltet. Demanch soll das freiwillig gesetzlich versicherte Mitglied einen Anspruch auf Krankengeld ab dem 42. Kalendertag erhalten. Dies soll entweder über das gesetzliche Krankengeld, oder einen speziellen Wahltarif ermöglicht werden.
Wahltarife sollen jedoch auch die Chance bieten, mehr Geld im Krankheitsfalle zu bieten und dies auch zu einem früheren Zeitpunkt.
Die Gesetzesänderung tritt am 1. Juli 2009 in Kraft und für diejenigen, die bereits einen Wahltarif vereinbart hatten gilt, dass dieser mit dem Einsetzen der neuen Regelung endet.

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