Ab 1. April gelten neue Regelungen für medizinische Hilfsmittel und bestimmte Arzneimittel
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Für alle gesetzlich Krankenversicherten treten ab 1. April unterschiedliche neue Regeln in Kraft. Damit verbunden ist, dass laut Bundesgesundheitsministerium dann die Versorgung durch niedergelassene Ärzte im Hinblick auf Hilfsmittel eingeschränkt wird.
Angestrebt wird mit dieser gesetzlichen Neuregelung, zu verhindern, dass es zwischen den Ärzten und Leistungserbringern zu einer „Kooperation“ kommt. Krankenkassen sollen künftig prüfen können, in wieweit eine Hilfsmittelverordnung durch einen Arzt rechtens ist, um gegebenenfalls Unregelmäßigkeiten der Ärztekammer melden zu können. Damit aber nicht genug. So wird sich der gesetzlich versicherte Patient auch mit Veränderungen bei verschreibungspflichtigen Medikamenten auseinander zu setzen haben. Ab 1. April gilt, dass Medikamente, die den Wirkstoff Paracetamol beinhalten, nun verschreibungspflichtig sind, sofern mehr als zehn Gramm von diesem Wirkstoff in einer Packung enthalten sind. Vorangegangen war dieser Entscheidung, dass es bei einer Überdosierung in der Vergangenheit vielfach zu lebensbedrohlichen Zuständen gekommen ist.
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