Frauen ab 40 müssen selber bezahlen
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Der medizinische Fortschritt eröffnet ungeahnte Möglichkeiten und insbesondere ungewollt Kinderlosen kann heute auf unterschiedliche Weise geholfen werden, doch noch eine Familie zu gründen. Selbst wenn die Patientin im fortgeschrittenen Alter ist, gibt es mittlerweile zahlreiche Lösungen, die jedoch auch enorm teuer sind.
Wer nicht liquide ist und sich die Kosten für eine künstliche Befruchtung nicht leisten kann, muss nun verstärkt auf unsere Politik hoffen, denn vom Gesetzgeber her ist wohl keine Hilfe vorerst zu erwarten, wenn es um die Kostenübernahme geht.
Seit 2004 gilt die Regelung, dass die Kassen nur noch Frauen weiter helfen sollen, die zwischen 25 und 40 Jahren alt sind und auf eine medizinische Unterstützung in Sachen Schwangerschaft angewiesen sind.
Hinzu kommt, dass bereits vor rund zwei Jahren entschieden wurde, dass die Ehemänner der ungewollt Schwangeren die 50- Jahre- Grenze noch nicht überschritten haben sollten. Die Altersgrenzen sollten helfen, Geld einzusparen und seit der Gesundheitsreform 2004 bezahlen die gesetzlichen Krankenversicherungen lediglich die Hälfte der Kosten für eine Fertilitätsbehandlung. Bezuschusst werden obendrein höchstens drei „Versuche“, mit Hilfe der Medizin schwanger zu werden.
Erschwerend kommt hinzu, dass unverheiratete Frauen erst gar nicht vorgesehen sind. Doch haben sich dagegen schon Stimmen erhoben, weil hierbei ein Verstoß gegen das Gleichheitsprinzip befürchtet wird. Jedoch entschieden Richter vom BSG jetzt anders und halten somit die ungleiche Behandlung von Frauen kurz vor 40 und denen, die knapp dahinter sind, für gerechtfertigt. Begründet wird diese Entscheidung damit, dass künstliche Befruchtungen nicht zum „Kernbereich“ der gesetzlichen Krankenversicherungen gehören und die Kosten zu Lasten der Solidargemeinschaft gehen würden, wenn in die Jahre gekommene Frauen schwanger werden wollen.
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