Krankengeld- selbstständige Kassenmitglieder haben bald wieder Anspruch

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Der Sachverhalt schrie nach einer Nachbesserung von Seiten des Gesetzgebers: gesetzlich versicherte Selbstständige hatten keinen Anspruch mehr auf Krankengeld. Vielmehr sollten neue Wahltarife für einen finanziellen Ausgleich sorgen, wenn krankheitsbedingt mit einem Ausfall des Einkommens gerechnet werden musste.

Schließlich können nicht alle Betroffenen auf einen Ausgleich für Einkommensverluste verzichten. Bis zum Jahresende 2008 offerierten die gesetzlichen Krankenkassen ihren selbstständigen Mitgliedern die Möglichkeit, ab dem 43. Krankentag ein Krankengeld beziehen zu können.
Zu den Voraussetzungen gehörte, dass die Versicherten wenigstens den allgemeinen Beitragssatz zahlten. Viele Kassen boten zudem die Möglichkeit, unter einem erhöhten Beitragssatz auch schon früher ein Krankengeld zu sichern.
Zum 1. Januar 2009 wurde das Zahlen von Krankengeld an Selbstständige gestrichen, weil der ermäßigte Beitragssatz von 14,9 Prozent erhoben wurde und der Anspruch auf ein Krankengeld somit entfiel. Als Ersatz für diese Leistung sollten Selbstständige dann einen entsprechenden Wahltarif vereinbaren, um Einkommenslücken im Krankheitsfalle auszugleichen.
Doch diese Neuregelung zeigte nicht den gewünschten Erfolg und von Seiten der Regierung sind nun recht bald Korrekturen anvisiert. Aller Voraussicht nach soll im Juli des laufenden Jahres vom Bundesrat entschieden werden, wie es weiter gehen soll. Sollte eine Neuregelung in Kraft treten, müssen die gesetzlichen Krankenversicherungen ihren Mitgliedern rückwirkend bis zum 1. Januar 2009 die Chance bieten, sich wie herkömmliche Arbeitnehmer wieder zum allgemeinen Beitragssatz von 15,5 Prozent versichern zu lassen. Auf diese Weise zahlen die Mitglieder 0,6 Prozent vom Einkommen für einen Anspruch auf Krankengeld ab dem 43. Tag- also greift die alte und „neue“ Regelung. Jedoch ist die Höchstsumme, um sich diesen Anspruch zu erwerben auf 22 Euro festgesetzt. An der Höhe des Einkommens richtet sich auch die Höhe des Krankengeldes. Bis auf maximal 85 Euro täglich wird dieses dann festgeschrieben. Dennoch will man auch in Zukunft darüber hinaus an Wahltarifen festhalten.

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