Kasse muss Taxifahrt bezahlen

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Wer chronisch krank ist, kann unter bestimmten Umständen auch Sonderleistungen von den gesetzlichen Krankenversicherungen in Anspruch nehmen. Ärzte können ihren chronisch kranken Patienten auch Krankenfahrten verschreiben, wenn diese lediglich einmal in der Woche behandelt werden müssen.

Diese Vorgehensweise ist neu und ein Urteil des Bundessozialgerichts weist gesetzliche Krankenkassen in ihre Schranken.
Übliche Praxis war bislang, dass Kassen die Kosten für Fahrten zum Arzt nur dann übernehmen, wenn innerhalb einer Woche wenigstens zwei Behandlungen notwendig waren.
Die Richter des Bundessozialgerichts sehen jedoch andere Kriterien als ausschlaggebend. Entscheidend für die ärztliche Verordnung von Krankenfahrten ist die hohe Behandlungsfrequenz über einen längeren Zeitraum und nicht die Anzahl von Behandlungen innerhalb einer Woche.
In einem speziellen Fall musste eine Patientin einmal in der Woche zur ärztlichen Behandlung und dies dauerhaft. Da eine dauergafte Behandung in einzelnen Fällen erforderlich ist, sind gesetzliche Krankenversicherungen verpflichtet, den Transport via Taxi zu bezahlen auch wenn diese nur einmal die Woche durchgeführt werden.

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