Job für "kleines Geld" kann teuer werden

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400- Euro- Jobs stehen vielfach hoch im Kurs, um die Haushaltskasse aufzubessern. Doch aufgepasst: nicht immer gilt, dass der Minijobber alles für sich einstreichen kann.

Wer nicht anderweitig durch eine Krankenversicherung abgesichert ist, muss sich freiwillig gesetzlich bei einer der zahlreichen Krankenkassen versichern lassen.
Dann werden Kranken- wie auch Pflegeversicherungsbeiträge fällig, die bei einem Beitragssatz von 14 Prozent etwa einen Betrag von 140 Euro monatlich ausmachen. Der eigentliche Minijob bietet nicht die Möglichkeit eines eigenen Krankenversicherungsschutzes und dies, obwohl der jeweilige Arbeitgeber eine Pauschale zahlen muss.
Wer über seinen Ehepartner oder die Eltern krankenversichert ist im Rahmen einer Familienversicherung, oder selber noch einer anderen sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgeht, muss sich keine Sorgen machen, noch etwas vom Minilohn abgeben zu müssen.
Anders sieht es jedoch aus, wenn man sich freiwillig gesetzlich krankenversichern muss. Die Kassen gehen dann von sich aus von einem fiktiven Monatseinkommen in Höhe von 828 Euro aus und erheben darauf die vollen Beiträge zur Pflege- und Krankenversicherung.

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