Bald fünf statt drei Pflegestufen
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Gute Nachricht für Pflegeversicherte- es steht bald wieder eine Reform in der gesetzlichen Pflegeversicherung an. Zu den Begünstigten gehören dann in erster Linie Behinderte, Demenzkranke und Psychisch Erkrankte.
Eine verbesserte Unterstützung durch die gesetzliche Pflegeversicherung soll laut Abschlussbericht eines speziellen Beirates zur Reform des Begriffs der Pflegebedürftigkeit in Aussicht gestellt werden.
Auf der Basis einer Beurteilung, in wie weit der Betreffende im alltäglichen Leben eingeschränkt und pflegebedürftig ist, sollen detailliertere Bewertungskriterien zugrunde gelegt werden. Konkret wird dies bedeuten, dass künftig nicht mehr nur drei Pflegestufen zur Bewertung dienen sollen, sondern fünf. Dieses erweiterte Bewertungsspektrum bietet eine objektivere Einschätzung der individuellen Beeinträchtigung im selbstständigen Alltagsleben.
Aktuell wird lediglich der Hilfebedarf bei körperlichen Tätigkeiten wie der Körperpflege oder dem Essen bewertet. Gutachter des medizinischen Dienstes der gesetzlichen Krankenkassen sollen nun mit einem weiter entwickelten Verfahren, den tatsächlichen Pflegebedarf vor Ort ermitteln und dokumentieren. Acht Lebensbereiche sollen dabei stärker auf den Prüfstand gestellt werden, um zu ermitteln, wo ein verstärkter Pflegebedarf vorliegt.
Zu den zu bewertenden Kriterien gehören die Haushaltsführung, die Fähigkeit, soziale Kontakte zu schließen, die Selbstversorgung wie auch der Umgang mit therapie- und krankheitsbedingten Anforderungen. Nun soll ein zusätzliches Gutachten abklären, wie teuer dieses Vorhaben werden soll. Sicher ist in jedem Falle, dass hohe Kosten entstehen und Zuschüsse nötig werden. Müssen sich dann mehr Pflegebedürftige die gleiche bislang zur Verfügung gestellte Summe teilen, verschlechtert sich der Pflegestatus insgesamt. Das anvisierte Projekt ist mit rund vier Milliarden Euro veranschlagt und soll schon recht bald fester Bestandteil der Pflegeversicherung werden.
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