Neues in der Ultraschalldiagnostik ab 1. April 2009
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Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband) wollen künftig auf verbesserte Qualitätsstandards in der Ultraschalldiagnostik setzen.
Hierfür wurde eine Neufassung der Qualitätssicherungsvereinbarung auf den Weg gebracht. Auf diese Weise soll ein weiterer Baustein für die Versorgung der rund 70 Millionen gesetzlich Krankenversicherten geschaffen werden.
Bereits am 1. April 2009 gilt diese Neuregelung für alle Ärzte, die in der vertragsärztlichen Versorgung Ultraschalluntersuchungen durchführen dürfen als verbindlich. Wichtigstes Ziel soll sein, mit verbesserten Standards eine flächendeckende Patientenversorgung zu erzielen, die nicht nur eine Verbesserung technischer Details verfolgen.
Eine höhere Diagnosesicherheit dient in erster Linie dem Patienten, von regelmäßigen Überprüfungen zu profitieren. Im Mittelpunkt der neuen Vereinbarung stehen auch einheitliche Bewertungskriterien von Ärzten und der jeweiligen Ausstattung einer Praxis. So sind unter anderem auch regelmäßige Abnahmeprüfungen für Ultraschallgeräte geplant, die von Vertragsärzten eingesetzt werden.
Aber nicht nur die medizinische Technik soll verstärkt auf den Prüfstand gestellt werden. Auch die Kassenärzte geraten stärker ins Visier. Gefordert werden einheitliche Bewertungskriterien hinsichtlich einer ärztlichen Dokumentation wie einer Befundschreibung und einer Diagnose.
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