Steueranteil an der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung wird nun schnell ausgebaut

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Geplant war dieses Vorhaben schon lange, doch jetzt zeichnet sich ab, dass der Gesetzgeber schon früher damit beginnen will, den Anteil von Steuern an der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherungen weiter auszubauen.

Auf diese Weise werden Arbeitgeber wie auch Versicherte entlastet. Auf rund sieben Prozent soll ab 1. Juli der Steueranteil ansteigen, um seinerseits die Beitragszahlen zu entlasten und andererseits de Konjunktur anzukurbeln.
Die finanzielle Situation für die Kassen ändert sich nicht, denn die Höhe der Zuweisungen durch den neu eingeführten Gesundheitsfonds ist fest definiert. Grundsätzlich kann es für die individuelle Situation der Kassen egal sein, aus welchen Quellen die Mittel stammen. Vielmehr gilt es, Mindereinnahmen genauer unter die Lupe zu nehmen und diese Beträge auf das Festlegen des Beitragssatzes herunter zu brechen.
Der steuerliche Anteil für die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt aktuell vier Milliarden Euro. Ab 2010 ist nun geplant, den Steueranteil schrittweise in den folgenden Jahren um jeweils 1,5 Milliarden Euro zu erhöhen, bis der Betrag von 14 Milliarden Euro erreicht ist. Letztendlich wird der steuerliche Anteil auf sieben Prozent vom Ausgabenvolumen der Kassen ausmachen.

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