Privates Extra durch einen Wahltarif sichern?
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Einige gesetzliche Kassen haben sich darauf verlegt, Zusatzversicherungen zu vermitteln und kooperieren mit privaten Versicherungen.
Doch sind andere Gesetzliche dazu übergegangen, nun selber Wahltarife zu offerieren, die dem Verbraucher mit privaten Extras entgegen kommen.
Wie auch immer die Konditionen eines Wahltarifes im Einzelnen ausfallen- einen besonderen und entscheidenden Vorteil haben alle: sie unterliegen dem üblichen Solidaritätsprinzip der gesetzlichen Krankenversicherungen. Jeder muss in einen Wahltarif aufgenommen werden und dies in Unabhängigkeit vom Alter, Geschlecht, besonderen Risiken und dem Gesundheitszustand. Auch spielen schwere Vorerkrankungen keine Rolle, wenn man sich für drei Jahre an den jeweiligen Tarif binden will und auf das Recht der freien Kassenwahl verzichtet.
Jedoch sehen viele Private eine ernst zu nehmende Wettbewerbsverzerrung, wenn es um einige Wahltarife der Kassen geht und gehen juristisch dagegen vor, ohne bereits einen Erfolg verbucht zu haben.
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