Auch im Urlaub zählt der Faktor Sicherheit
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Wer die schönsten Wochen im Jahr sorgenfrei verleben will, muss auch einen Eventualfall kalkulieren. Nicht selten wird die gute Urlaubslaune durch einen Unfall oder eine Erkrankung getrübt und wer dann auch noch einen unzureichenden medizinischen Schutz in Anspruch nehmen muss, oder Gefahr läuft, durch die gesetzliche Krankenversicherung nicht alle Kosten erstattet zu bekommen, wird beim nächsten Mal vorbeugen.
Grundsätzlich bezieht sich der Krankenversicherungsschutz der Kassen auf die Leistungen, die denen hierzulande entsprechen. Innerhalb Europas gilt, dass für die Länder eine Kostenerstattung garantiert ist, mit denen die Bundesrepublik ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat.
Doch muss bei einer ärztlichen Behandlung auch gewährleistet sein, dass die Kosten denen von Ärzten hierzulande entsprechen. Im europäischen Ausland muss der Erkrankte meist selber seine Rechnungen begleichen und wer auf einen Krankenrücktransport angewiesen ist, kann als gesetzlich Versicherter nicht auf seine Kasse hoffen. Grundsätzlich geht ein solches Extra zu eigenen Lasten. Wer aber im Urlaub rundum abgesichert sein will, kommt als Kassenmitglied nicht um eine Zusatzversicherung herum.
Dabei gibt es diesen Schutz bereits für wenige Euro im Jahr und die meisten Anbieter haben sogar attraktive Familientarife im Programm. Wer also auf einer Auslandsreise auch den Status eines Privatpatienten genießen und von einer freien Arzt- oder Klinikwahl profitieren will, kann eine Auslandsreise- Krankenversicherung mit einem privaten Versicherer abschließen. Dann wird ein Schutz vereinbart, der für beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres gilt, wenn diese nicht länger als zwei Monate an einem Stück unternommen werden. Jedoch gelten auch Ausschlüsse vom Versicherungsschutz. Ist beispielsweise eine spezielle Behandlung der Grund für die Reise, kann der Versicherungsnehmer nicht mit einer Kostenerstattung rechnen. Auch besondere zahnmedizinische Behandlungen können dann nicht abgerechnet werden, denn der Schutz bezieht sich lediglich auf schmerzstillende Maßnahmen und eine zahnmedizinische Grundversorgung. Schwangere und chronisch Kranke sollte frühzeitig ihre Versicherung informieren, damit es nicht zu bösen Überraschungen kommt.
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