Welcher Schutz soll es sein?

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Wie sieht der optimale Krankenversicherungsschutz eigentlich aus? Diese Frage kann selten pauschal beantwortet werden und richtet sich vielmehr nach den individuellen Lebensumständen und der Einkommenssituation.

In früheren Zeiten wählte man die Kasse nach der Höhe der Beitragssätze aus, doch seit der Gesundheitsreform im April 2007 erscheint vielen die Materie komplizierter als je zuvor.
Die gesetzlichen Krankenversicherungen dürfen sogenannte Wahltarife anbieten, Selbstbehalte vereinbaren und mit Beitragsrückerstattungen locken. Auf diese Weise findet eine Annährung zu dem Leistungsspektrum der privaten Krankenversicherungen statt, die diese Situation als Konkurrenzkampf werten.
Aktuell sind sogar schon Klagen gegen einige Kriterien der Gesundheitsreform von den privaten Versicherern auf den Weg gebracht worden, die sich speziell gegen die Wahltarife richten.
Grund zur Beschwerde sehen die Privaten auch im neuen Basistarif, der ab Januar 2009 greifen soll. Geboten wird dadurch auch weniger Betuchten den Weg zur Privaten zu ebnen.
Als unschlagbar gilt die Private aber immer noch für Beamte, da die Beihilfe lediglich nur im Rahmen der privaten Krankenversicherung vom jeweiligen Arbeitgeber bezahlt wird, der sich zu 50 Prozent an den Gesundheitskosten beteiligt. Davon ausgenommen ist jedoch ein vertraglich vereinbarter Selbstbehalt, der voll und ganz zu Lasten des Versicherten geht.

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