Was ist der Unterschied zwischen Jahresarbeitsentgelt-, Versicherungspflichtgrenze und Beitragsbemessungsgrenze?

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Jahresarbeitsentgeltgrenze ist gleichbedeutend mit Versicherungspflichtgrenze. Sie wird jedes Jahr neu vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales herausgegeben. Wenn Ihr Gehalt oberhalb dieser Grenze liegt, können Sie der privaten Krankenversicherung beitreten. Wenn es darunter liegt, sind Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Die Beitragsbemessungsgrenze hingegen, die gern mit der Versicherungspflichtgrenze verwechselt wird, ist die Grenzgröße in der Sozialversicherung, bis zu welcher Beiträge erhoben werden und ist also nur für diesen Versicherungsbereich relevant.

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