Wann ist man „mitversichert“ und was heißt Familienversicherung?
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Manche Versicherungen bieten die Möglichkeit, Familienmitglieder mitzuversichern. Dann gilt der Versicherungsschutz für alle Mitversicherten, ohne dass diese selbst Beiträge entrichten müssen. Bei der Krankenversicherung nennt man das Familienversicherung. Diese Möglichkeit besteht aber nur in der GKV. Hier können Familienmitglieder dann beitragsfrei mitversichert werden, wenn die folgenden Voaussetzungen erfüllt sind:
- man hat seinen Wohnsitz in Deutschland,
- man ist nicht hauptberuflich selbstständig,
- man ist nicht versicherungsfrei und
- man ist nicht selbst Mitglied einer Krankenkasse/Pflegekasse.
Zusätzlich muss man entweder
- Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner eines gesetzlich Versicherten sein und nur über geringes Einkommen verfügen. Die Einkommensobergrenze liegt bei Nichtselbstständigen bei € 355,- je Monat (seit 2008) bzw. bei 400,- € (seit April 2003) – oder:
- Kind des gesetzlich Versicherten und unter 18 Jahren alt sein. Erfüllt man aber bestimmte Voraussetzungen hinsichtlich Erwerbstätigkeit, Einkommen und Ausbildung kann man auch bis zum 25. Lebensjahr familienversichert sein - oder aber:
- Kind des Versicherten sein und nach SGB IX als behindert gelten.
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