Wann muss man Praxisgebühr zahlen?

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Die Praxisgebühr wird grundsätzlich jedes Quartal fällig. Wenn Sie die Gebühr im aktuellen Quartal bereits entrichtet haben und den selben Arzt ein zweites Mal konsultieren, fällt keine Gebühr an. Wenn Sie einen anderen Arzt in dieser Zeit besuchen, müssen Sie zur Behandlung oder Rezeptausstellung einen Überweisungsschein des Arztes mitbringen, in dessen Praxis Sie die 10 Euro bereits entrichtet haben. Können Sie keinen Überweisungsschein vorlegen oder besuchen Sie einen Zahnarzt, muss die Gebühr jedes Mal entrichtet werden. Wird der gleiche Zahnarzt mehrfach im Quartal besucht, muss keine weitere Zahlung geleistet werden, wie oben beschrieben.

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