Wann muss man Praxisgebühr zahlen?

Jetzt kostenlosen Experten-Vergleich anfordern.
Die Praxisgebühr wird grundsätzlich jedes Quartal fällig. Wenn Sie die Gebühr im aktuellen Quartal bereits entrichtet haben und den selben Arzt ein zweites Mal konsultieren, fällt keine Gebühr an. Wenn Sie einen anderen Arzt in dieser Zeit besuchen, müssen Sie zur Behandlung oder Rezeptausstellung einen Überweisungsschein des Arztes mitbringen, in dessen Praxis Sie die 10 Euro bereits entrichtet haben. Können Sie keinen Überweisungsschein vorlegen oder besuchen Sie einen Zahnarzt, muss die Gebühr jedes Mal entrichtet werden. Wird der gleiche Zahnarzt mehrfach im Quartal besucht, muss keine weitere Zahlung geleistet werden, wie oben beschrieben.

  • Currently 0/5
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Bewertung: 0/5 (0 Stimmen)

Kommentare zu diesem Beitrag lesen und schreiben

Beiträge aus der Kategorie Gesetzliche Krankenversicherung > Fragen > per E-Mail abonnieren:

Fordern Sie jetzt Ihren kostenlosen Vergleich vom Experten an:
Gesetzliche Krankenversicherung

Ach so?!

Wichtige Dinge, einfach erklärt.

Ach so?! Ansehen der Vertreter von Versicherungen sehr schlecht

Ach so?! Kind fällt aus der Familien-Versicherung wenn es 18 ist

Ach so?! Vorsorge und Früherkennung haben auch Nachteile

mehr

Welt der Versicherungen

Interessantes das Sie schon immer wissen wollten.

Opfer-Entschädigung durch Versicherung nach Klärung der Schuld

See-Piraterie in Somalia: Versicherer profitieren davon

Abschaffung der Provision: Versicherungen warnen vor Altersarmut

mehr

Tools & Rechner

Versicherungen einfach online vergleichen:
Privathaftpflicht Rechtsschutz
Wohngebäude Hausrat
Unfall Risikoleben
Haus & Grund Bauleistungen
Tierhalter Öltank
Support-AnfrageSitemap Impressum Pressebereich Partnerprogramm
Mehr Informationen über die Baufinanzierung finden Sie hier.

Kostenloser Online Versicherungsvergleich für Versicherungen

© 2004-2009 finance-store.de - Ein Produkt der finads GmbH