Wann entfällt die Praxisgebühr?

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Die Praxisgebühr wird hingegen nicht erhobene, wenn der Anlass des Arztbesuches eine Vorsorgeuntersuchung ist. Dazu zählt auch die Prophylaxe beim Zahnarzt. Ist der Grund für den Besuch ein Arbeitsunfall oder ein Unfall während der Unterrichtszeit (z.B. in der Schule), muss ebenfalls keine Praxisgebühr gezahlt werden. Denn hier springt die gesetzliche Unfallversicherung ein. Manche Versicherungsträger befreien auch von der Zahlung der Praxisgebühr, wenn der Versicherte im Rahmen eines speziellen Vorsorgeprogramms immer zunächst den Hausarzt konsultiert.

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