Ach so?! Vorsorge und Früherkennung haben auch Nachteile

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Die Krankenversicherung ermutigt dazu, Vorsorgeuntersuchungen durchzuführen. Doch wie es sich bei den meisten Untersuchungen verhält, so gibt es auch hier Risiken und Nebenwirkungen.

Autor: Dirk W.
Datum: 15.04. 2010

Das Thema Vorsorge und Früherkennung ist ja schön und gut. Ich kann auch alles nachvollziehen, was ihr da in eurem Vorsorge-Check schreibt, aber trotzdem muss auch mal gesagt werden, dass diese hoch gepriesenen Untersuchungen ziemlich arge Konsequenzen nach sich ziehen können. Die Anzahl von Fehlalarmen ist bei den meisten Untersuchungen frappierend. Dafür darf man sich aber erst einer langen Reihe unangenehmer Folgeuntersuchungen unterziehen, bis dann mal klar wird, dass man gar keinen Krebs hat. Und auch diese Untersuchungen sind nicht ohne. Über die Nebenwirkungen wird nämlich fast nie etwas gesagt! Und wenn der Okkulttest anschlägt, nur weil einem nicht gesagt wird, dass man zuvor keinen Brokkoli essen darf und die Helden in Weiß bei der zwangsläufig darauf folgenden Darmspiegelung durchbrechen, ist man schon echt pappsatt, das kann ich euch sagen!
Und außerdem frage ich mich, was ist mit all jenen, die nicht gar wissen möchten, was sie haben???


______________________

Anmerkung der Redaktion:

Was Sie ansprechen, ist wirklich ein Problem bei den Vorsorgeuntersuchungen. Tatsächlich können viele Menschenleben durch die Früherkennung bspw. von Darmkrebs gerettet werden. Doch jede Untersuchung birgt auch Risiken und Nebenwirkungen. Da haben Sie völlig recht. Der behandelnde Arzt ist verpflichtet, hierüber detailliert Auskunft zu geben und zu beraten.

Sie beziehen sich auf unseren gestrigen Beitrag Vorsorge-Untersuchung: Was die Krankenkasse beim Check-up zahlt. Hierin werden die Vorsorgeuntersuchungen im Einzelnen vorgestellt und jene hervorgehoben, für welche es eine Beratungspflicht gibt. Das bedeutet, dass jeder, der zum betreffenden Personenkreis zählt und der das hierfür vorgesehene Alter erreicht (Stichtagsregelung), von seinem Arzt zu dieser Untersuchung beraten werden muss. Dass dieser Termin stattgefunden hat (nicht die Untersuchung selbst!), muss im Präventionspass vermerkt werden. Denn nur wenn bewiesen ist, dass Sie beraten wurden, müssen Sie im Falle einer späteren Erkrankung nicht mit höheren Zuzahlungen rechnen.
Bevor diese Pflicht zur Beratung gesetzlich verankert wurde, war eine Untersuchungspflicht im Gespräch. Davon, die Vorsorgeuntersuchung selbst zur Pflicht zu machen, ist man jedoch abgekommen, da man Menschen das Recht auf Nichtwissen und die freie Entscheidung (nicht zuletzt auch wegen der Nebenwirkungen, die Sie ansprachen), nicht nehmen darf.



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