Ach so?! Krankenkasse zahlt auch mehr als nur den Festbetrag
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Beim Festzuschuss ist noch lang' nicht Schluss: Die gesetzliche Krankenversicherung muss in bestimmten Fällen auch mehr zahlen als diese Obergrenze.
Autor: Gabi M.
Datum: 04.02.2010
Meine Nachbarin hat ein digitales Hörgerät. Sie habe das zu einem großen Teil selbst bezahlen müssen, hat sie mir erzählt. Das waren wohl fast 3.000 Euro. Nun habe sie im Radio gehört, dass heutzutage die Gesetzeslage vorsehe, dass die Krankenkasse auch mehr dazu gäbe, als das zu der Zeit der Fall gewesen wäre, als sie es gekauft hat. Woher weiß ich, dass die Kasse bei dem Hörgerät für meinen Mann auch mehr bezahlen wird?
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Anmerkung der Redaktion:
Das ist gar nicht so einfach. Zunächst kommt es darauf an, was der Arzt Ihres Gatten sagt. Sollte sich herausstellen, dass seine Hörleistung so schlecht ist, dass ein anderes, als das Kassenmodell erforderlich ist, um die Behinderung auszugleichen, so können Sie darauf hoffen, auch mehr zu erhalten, als den vorgesehenen Festzuschuss. Hierzu gab es kürzlich ein Urteil des Bundessozialgerichtes (Az: B 3 KR 20/08), worauf Sie sich im Zweifel berufen könnten. Das wird es sicherlich sein, wovon Ihre Nachbarin gehört hat.
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