Ach so?! In manchen Ländern nur Privatärzte?

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Wer im Urlaub einen Arzt benötigt, sollte wissen, welche Leistungen er von seiner Krankenversicherung erwarten kann. Gesetzlich Versicherte müssen oft tief in die eigene Tasche greifen.

Autor: Ute
Datum: 10.07. 2009

Ich habe heute morgen im Frühstücksfernsehen einen Bericht über Krankenversicherung im Ausland gesehen. Darin hieß es sinngemäß, dass es in manchen Ländern keine Kassenärzte gäbe, weil es dort praktisch keine 2 Formen der Krankenversicherung gibt. Das hätte zur Folge, dass man im Krankheitsfall als deutsches Kassenmitglied Privatarztleistungen in Anspruch nehmen „muss“ und dabei aber Erstattungen der GKV nur in der Höhe erwarten kann, in welcher die Kasse hierzulande auch leisten würde.

Das hieße ja, wenn ich im Urlaub ärztliche Hilfe brauche und mein behandelnder Arzt im Anschluss beispielsweise eine Rechnung von 500 Euro stellt, ein gesetzlich versicherter Patient in Deutschland aber bei gleicher Diagnose nur Leistungen im Wert von 50 Euro erhalten würde, müsste ich 450 Euro aus der eigenen Tasche zahlen. Habe ich das richtig verstanden?


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Anmerkung der Redaktion

Mit der Erkenntnis der Selbstzahlung dessen, was über die Leistung der GKV hinausgeht, liegen Sie richtig. Auch die im Beispiel genannte Höhe des Eigenanteils ist keinesfalls weit her geholt. Das ist leider so. Jedoch wird Ihnen meist keine Rechnung gestellt. In rund 90 Prozent der Fälle, so schätzen Fachleute, müssen Patienten Behandlungen im Ausland sofort bar oder mit Kreditkarte zahlen.

Einen Arzt im Urlaub zu benötigen ist schon schlimm genug. Aber die enormen Behandlungskosten stellen eine zusätzliche Belastung dar, die oft nicht nur die Urlaubskasse schröpft.

Das sollten Sie wissen:




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