Ach so?! In manchen Ländern nur Privatärzte?
Wer im Urlaub einen Arzt benötigt, sollte wissen, welche Leistungen er von seiner Krankenversicherung erwarten kann. Gesetzlich Versicherte müssen oft tief in die eigene Tasche greifen.
Autor: Ute
Datum: 10.07. 2009
Ich habe heute morgen im Frühstücksfernsehen einen Bericht über Krankenversicherung im Ausland gesehen. Darin hieß es sinngemäß, dass es in manchen Ländern keine Kassenärzte gäbe, weil es dort praktisch keine 2 Formen der Krankenversicherung gibt. Das hätte zur Folge, dass man im Krankheitsfall als deutsches Kassenmitglied Privatarztleistungen in Anspruch nehmen „muss“ und dabei aber Erstattungen der GKV nur in der Höhe erwarten kann, in welcher die Kasse hierzulande auch leisten würde.
Das hieße ja, wenn ich im Urlaub ärztliche Hilfe brauche und mein behandelnder Arzt im Anschluss beispielsweise eine Rechnung von 500 Euro stellt, ein gesetzlich versicherter Patient in Deutschland aber bei gleicher Diagnose nur Leistungen im Wert von 50 Euro erhalten würde, müsste ich 450 Euro aus der eigenen Tasche zahlen. Habe ich das richtig verstanden?
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Anmerkung der Redaktion
Mit der Erkenntnis der Selbstzahlung dessen, was über die Leistung der GKV hinausgeht, liegen Sie richtig. Auch die im Beispiel genannte Höhe des Eigenanteils ist keinesfalls weit her geholt. Das ist leider so. Jedoch wird Ihnen meist keine Rechnung gestellt. In rund 90 Prozent der Fälle, so schätzen Fachleute, müssen Patienten Behandlungen im Ausland sofort bar oder mit Kreditkarte zahlen.
Einen Arzt im Urlaub zu benötigen ist schon schlimm genug. Aber die enormen Behandlungskosten stellen eine zusätzliche Belastung dar, die oft nicht nur die Urlaubskasse schröpft.
Das sollten Sie wissen:
- Ein Teil der Vorauszahlung kann von der GKV nach der Rückkehr erstattet werden. Das gilt jedoch nur für bestimmte Länder: Es muss ein Land des EWR sein oder eines mit dem Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen zur Krankenversicherung abgeschlossen hat. Welche Länder das sind, erfahren Sie hier.
- In allen anderen Ländern müssen Sie die Leistungen vollständig selbst zahlen. Um dem zu entgehen benötigen Sie eine Auslandskrankenversicherung.
- Die Auslandskrankenversicherung ist schon für unter 10 Euro zu haben.
- In den Ländern, in denen eine teilweise Kostenerstattung durch die Kasse möglich ist, ergibt sich die beschriebene Problematik, dass nur nach den Kassensätzen abgerechnet werden kann. Dabei kommt es häufig zu enormen Differenzen. In manchen Ländern ist die Differenz besonders hoch, z.B. in den USA. In Anbetracht der riesigen Ausgaben für die Behandlung kommt manch einem die nachträgliche Erstattung der Kasse wie der sprichwörtliche Tropfen auf den heißen Stein vor.
- Mit einer Auslandskrankenversicherung passiert das nicht. Sie ist der einzige Schutz vor diesen Kostendifferenzen und der einzige Weg, den Krankenrücktransport erstattet zu bekommen.
- Bei sofortiger Information der Auslandskrankenversicherung über die ärztliche Behandlung kann sogar die Vorauszahlung entfallen.
- Selbst Krankenkassen empfehlen den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung – unabhängig davon, in welches Land man reist.
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