Ach so?! Auslandskrankenschein in der Türkei?
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Manch ein Urlauber gerät vor der Reise ins Grübeln, ob die Chip-Karte reicht, ein Auslandskrankenschein benötigt wird oder ob am Urlaubsort überhaupt Leistungen von der Krankenkasse zu erwarten sind.
Autor: Jessy
Datum 01.07. 2009
Ich war schon ein paar Mal „sorglos“ in der Türkei - ist zum Glück auch nie was passiert. Jetzt hat es aber irgendwie bei mir klick gemacht und ich hab mich mal darüber informiert, wie das mit der Krankenkasse ist, wenn ich dort mal einen Arzt brauch. Aber ich muss gestehen: Ich bin total verwirrt. Ihr schreibt, man braucht einen Auslandskrankenschein, auf anderen Seiten heißt es mal so, mal anders. Hilfe! Was brauche ich denn nun?
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Anmerkung der Redaktion:
Das geht sicherlich vielen so. Es ist wirklich verwirrend, in welchen Ländern die Chipkarte reicht, in welchen ein Auslandskrankenschein benötigt wird und wo keines von beiden greift.
Für Sie als Türkeiurlauberin gilt:
- Türkeireisende sollten sich zumindest einen Auslandskrankenschein besorgen.
Grund: Die Türkei gehört nicht zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Daher greift die Chipkarte nicht. Zwischen Deutschland und der Türkei besteht jedoch ein Sozialversicherungsabkommen, sodass Sie über den Auslandskrankenschein Leistungen von der GKV beziehen können.
- Aber auch hiermit sind sie nicht hundertprozentig abgesichert. Sie sollten zusätzlich eine Auslandskrankenversicherung abschließen. Die günstigste Auslandskrankenversicherung finden Sie über einen kostenlosen Krankenzusatz-Versicherungsvergleich.
Grund: Nur mit einer Auslandskrankenversicherung sind Sie vor Zuzahlungen sicher und bekommen einen eventuell notwendigen Krankenrücktransport erstattet. Selbst die Krankenkassen raten zum separaten Abschluss dieser Zusatzversicherung.
Weitere Reisehinweise für den Türkeiurlaub, unter anderem zur medizinischen Versorgung, erhalten Sie beim Auswärtigen Amt unter dieser Adresse.
Wenn Sie wissen möchten, wie Sie in anderen Ländern abgesichert sind, werfen Sie einen Blick in unsere Länderliste.
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