Gesetzliche Krankenversicherung

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kurz und knapp: Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine Pflichtversicherung. Sie stellt die gesundheitliche Grundabsicherung dar. Das Leistungsspektrum ist weitestgehend durch den Gesetzgeber vorgeschrieben.

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Warum gesetzlich krankenversichern?

Alle Personen, die der gesetzlichen Krankenversicherung zuzuordnen sind, haben seit dem 1. April 2007 eine Pflicht zur Krankenversicherung (Gesundheitsreform 2007). Es gibt bei der gesetzlichen Krankenversicherung keine Gesundheitsprüfung. Jeder wird aufgenommen.

Wo versichern?

Sie haben die Wahl zwischen allgemeinen Ortskrankenkassen, Ersatzkrankenkas­sen, Betriebskrankenkassen und Innungskrankenkassen. Die beiden erstgenannten sind für alle gesetzlich Versicherten geöffnet, während die Betriebs- und Innungskrankenkassen meist nur Angestellte bestimmter Betriebe, Berufsgruppen oder Regionen aufnehmen.

Leistungen

Die Leistungen sind im 5. Sozialgesetzbuch verankert. Darüber hinaus bieten die Krankenkassen auch Extraleistungen an. Welche und wie viele es sind, ist von Kasse zu Kasse verschieden. Grundsätzlich übernehmen sie – bis auf die vom Versicherten zu tragenden Rezeptgebühren und Zuzahlungen zu ambulanten und stationärenTherapien – alle Kosten, die aus dem medizinisch Notwendigen entstehen.

Beitrag

Der Beitragssatz beträgt seit 1. Juli 2009 14,9 % und ermäßigt 14,3 %. Dieser wird vom Bruttoarbeitsentgelt gezahlt. Dabei trägt der Arbeitnehmer 7,9 % und der Arbeitgeber 7,0 %. Der Höchstbeitrag wird durch die Beitragsbemessungsgrenze festgelegt. Die Berechnungsgrundlage für den Beitragssatz bilden die weitgehend staatlich festgelegten Leistungen, welche gemäß SGB V „wirtschaftlich, ausreichend, notwendig und zweckmäßig“ sein müssen.

Das Prinzip ist hier Umverteilung: Dadurch werden gering verdienende Mitglieder oder beitragsfreie Versicherte (z.B. Familienmitglieder) begünstigt und einkommensstärkere Mitglieder belastet.

Die gesetzliche Krankenkasse ist umlagefinanziert. Das bedeutet, dass keine (Alters-) Rückstellungen für die höheren Kosten älterer Versicherter, wie es bei der PKV der Fall ist, gebildet werden. Wenn man die demographische Entwicklung bedenkt, wird deutlich, dass dieses Vorgehen vor dem Hintergrund der alternden Bevölkerung langfristig zu immer höheren Beitragssätzen führt.

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