Gesetzliche Krankenversicherung

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kurz und knapp: Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist eine Pflichtversicherung. Sie stellt die gesundheitliche Grundabsicherung dar. Das Leistungsspektrum ist weitestgehend durch den Gesetzgeber vorgeschrieben.

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Leistungen

Die Krankenkassen, als Träger der gesetzlichen Krankenversicherung, erstatten Kosten für das medizinisch Notwendige. Wenn die volle Kostenerstattung ist nicht möglich ist, muss der Versicherte zuzahlen. Über das vom Gesetzgeber vorgeschriebene Mindestmaß hinaus bieten die Kassen zusätzliche Leistungen an und und knüpfen diese an unterschiedliche Bedingungen. Deshalb und wegen der von einigen Kassen erhobenen Zusatzbeiträge ist ein Krankenkassen-Vergleich zu empfehlen.

Mehr als das Notwendige?

Krankenkassen übernehmen Kosten, die aus dem medizinisch Notwendigen entstehen. Viele Behandlungen, Medikamente, Heil- und Hilfsmittel werden grundsätzlich nicht erstattet, Patientenquittung Doctor.JPGfür andere müssen Zuzahlungen geleistet werden. Ein Heilpraktiker und jeder andere Arzt, der kein Kassenarzt ist, muss vom Versicherten selbst bezahlt werden.
Darüber hinaus gibt es viele weitere medizinische Leistungen, die nicht Bestandteil der Kassenleistungen sind. Wer sich mehr gesundheitliche Versorgung wünscht, der kann mit einer maßgeschneiderten Kranken-Zusatzversicherung gezielt Versorgungslücken schließen.

Beitrag

Der Beitragssatz beträgt 15,5 % und ermäßigt 14,9 %. Dieser wird vom Bruttoarbeitsentgelt gezahlt. Dabei trägt der Arbeitnehmer 8,2 % und der Arbeitgeber 7,3 %. Der Höchstbeitrag wird durch die Beitragsbemessungsgrenze festgelegt. Die Berechnungsgrundlage für den BeitragssatzBeitrag Krankenkversicherung - klein.JPG bilden die weitgehend staatlich festgelegten Leistungen, welche gemäß SGB V „wirtschaftlich, ausreichend, notwendig und zweckmäßig“ sein müssen.
Die GKV wirtschaftet nach dem Prinzip der Umverteilung. Dadurch werden gering verdienende Mitglieder oder beitragsfrei Versicherte (z.B. Familienmitglieder) begünstigt und einkommensstärkere Mitglieder belastet. So ergibt es sich, dass einige Versicherte bei einem Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) sogar weitaus günstiger versichert werden können.

Die gesetzliche Krankenkasse ist umlagefinanziert. Das bedeutet, dass keine Altersrückstellungen für die höheren Kosten der älteren Versicherten, wie es bei der PKV der Fall ist, gebildet werden. Wenn man die demographische Entwicklung bedenkt, wird deutlich, dass dieses Vorgehen vor dem Hintergrund der alternden Bevölkerung langfristig zu immer höheren Beitragssätzen führt.

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