Kündigung der Gebäudeversicherung nach Schaden umgehen
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Wenn die Gebäudeversicherung nach einem Schaden kündigt, so ist das ihr gutes Recht, aber sehr zum Nachteil des Versicherten, weil dieser es so schwer haben wird, erneut versichert zu werden.
Es tobt ein erbitterter Preiskampf unter den Gebäudeversichern. Sie müssen knapp kalkulieren, um neben ihren Mitbewerbern gut auszusehen und konkurrenzfähige Tarife anbieten zu können. Was in einer solche Situation gar nicht passt, sind drastisch viele Schäden, die reguliert werden müssen. Im letzten Jahr gab es derart viele, dass die Versicherer im Durchschnitt sogar Minus gemacht haben müssten, denn, wie die Financial Times vorrechnet, lag die Schaden-Kosten-Quote bei 113%, was bedeutet, dass auf jeden Beitrags-Euro 1,13 Euro für Schäden und Sonstiges kamen.
So kann man erklären, warum die Versicherer heutzutage weniger kulant sind, schnell einen Gutachter schicken, wenn es zum Schaden gekommen ist, um eine Leistung doch noch zu umschiffen oder auch nach einem Schaden kündigen. Denn statistisch ist erwiesen, dass nach einem Schaden mehrere folgen. Am Beispiel der Rohrbruch-Schäden ist dies leicht nachvollziehbar: Wenn ein Wasserschaden wegen eines alten, maroden Rohrs entstanden ist, so ist es wahrscheinlich, dass weitere Rohre im Haus lecken. Auch ein reparaturbedürftiges Dach hat nach einem Sturmschaden wahrscheinlich beim nächsten heftigen Sturm wieder einen. So kündigt die Assekuranz. Aber einen gekündigten Antragssteller möchte niemand versichern. Es sieht eben nicht gut aus, wenn man irgendwo "rausfliegt". Daher sollten Versicherte unbedingt den Dialog mit ihrem Versicherer suchen, um entweder mit der eigenen Kündigung dem Versicherer zuvor zu kommen oder um zu verhandeln, dass der Versicherer die Kündigung nicht ausspricht und dafür einen Risikozuschlag erhebt. Letzteres käme den Versicherten zwar teurer, aber es wäre im Vergleich zum "Gekündigtwerden" immer noch die bessere Alternative.
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Wer nach einem Schaden selbst kündigen möchte, der findet hier wichtige Informationen zur Kündigung der Gebäudeversicherung.
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