Ersetzt die Versicherung den Schaden vollständig?
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Nein. Zunächst ersetzt die Versicherung erst ab einer bestimmten Forderungssumme (Mindestschadensumme). Ferner gilt die Versicherungssumme als Obergrenze dessen, was abgesichert wird. Bei den meisten Versicherern ist ein Selbstbehalt, also eine Selbstbeteiligung, in Höhe von 20 Prozent üblich.
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