Ratgeber fondsgebundene Versicherung
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Informieren Sie sich hier über folgende Themen zur fondsgebundenen Versicherung:
- Allgemeines
- Wie funktioniert das genau?
- Shiften und switchen
- Besteuerung
- Worauf Sie achten sollten
Sie ist eine Kombination aus Kapitalanlage durch Fondssparen und einem Hinterbliebenenschutz. Das eingezahlte Kapital wird gemehrt, in dem es in Fonds am Kapitalmarkt angelegt wird. Der Sparer kann auf die Anlage Einfluss nehmen und selbst aktiv werden, wenn er dies möchte. Dabei unterscheidet er, je nach seiner persönlichen Vorliebe, ob er risikofreudig oder eher sicherheitsorientiert anlegen möchte bzw. kann verschiedene Strategien für sein eingezahltes Kapital wählen.
Der Sparanteil des Beitrags wird direkt in Fonds (einem oder mehrere) angelegt, so genannte spezielle Sondervermögen, welche von Kapitalgesellschaften verwaltet werden und von den Versicherern in einem separaten Anlagestock geführt werden.
Fonds, oder auch offene Investmentfonds, sind eine Sammelstelle für Kapital von Anlegern, dass gebündelt in verschiedenen Bereichen angelegt wird. Damit erreicht der Fonds eine Risikostreuung, welche das individuelle Risiko der Anleger verringert.
Die damit erwirtschafteten Erträge werden dem Versicherten gutgeschrieben.
Bei Laufzeitende erhält der Sparer dann die Fondsanteile ausgezahlt. Einige Versicherer bieten jedoch auch eine vereinbarte Rente. Bei Tod des Versicherten wird die vereinbarte Todesfallleistung erbracht. Wenn diese niedriger ist, als die bis dahin gutgeschrieben Fondsanteile, werden diese ausgezahlt.
Achtung: Hier gibt es keine Garantie auf die eingezahlten Beiträge, wie bspw. bei der Kapitallebensversicherung!
Wer möchte, kann selbst entscheiden, wie und wo er was anlegen möchte. Das ermöglichen die Gesellschaften durch das Shiften und Switchen.
Man bezeichnet die Verteilung zukünftiger Sparanteile auf verschiedene Fonds als Shift und eine Neuverteilung des bereits angesparten Kapitals als Switch. Für diese Optionen kann der Versicherer etwas verlangen, muss aber nicht. Bei manchen Versicherern ist ein Shift oder Switch ein Mal im Jahr kostenlos.
Wenn Sie in diesen Dingen nicht versiert sind, dann besprechen Sie Änderungen am besten mit einem Berater – wenn Sie mit Ihrer Anlagestrategie kein Glück haben, kann das sehr ärgerlich sein – insbesondere dann, wenn es Ihr angespartes Kapital angreift.
Beiträge können nicht abgesetzt werden. Wenn der Vertrag aber länger als 12 Jahre und mindestens bis zum 60. Lebensjahr läuft, braucht nur die Hälfte der Erträge versteuert zu werden – also 50 Prozent von dem, was Sie über dem Wert Ihrer Beiträge ausgezahlt bekommen. Man nennt dies Halbeinkünfteverfahren. Wird die Summe nicht auf einmal ausgeschüttet, sondern verrentet, muss auch hier nur der Ertragsanteil versteuert werden. Die Abgeltungssteuer fällt nur an, wenn die oben genannten Kriterien nicht erfüllt sind – also wenn der Vertrag noch keine 12 und Sie selbst noch keine 60 Jahre alt sind.
Worauf Sie achten sollten
Gesundheitsfragen
Wenn Sie Fragen nach Ihrem Gesundheitszustand oder Ihrer Krankengeschichte gestellt bekommen, beantworten Sie sie immer gewissenhaft. Wenn Sie sich nicht sicher sind, konsultieren Sie Ihren Hausarzt. Bei fehlerhaften Angaben, können Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden.
Dynamik
Mit Dynamik meint man die stetig steigende Versicherungssumme bei steigenden Beiträgen. Wenn Sie dies möchten, wird Sie das höchstwahrscheinlich etwas kosten. Achten Sie darauf, dass Sie keine Gesundheitsprüfung anfällt und die Steigerung auch ausgesetzt werden kann.
Kleingedrucktes
Achten Sie auf das Kleingedruckte! Insbesondere Einschränkungen, Ausschlüsse, Kündigungs- oder Rücktrittsgründe und Gründe für die Veränderung der Vertragsbestimmungen sind wichtig! Damit Sie den Vertrag in Ruhe durcharbeiten können, lassen Sie ihn sich schon bei Antragsstellung aushändigen.
Versicherungssumme
Bedenken Sie, dass Sie sich mit dieser Versicherung über mehrere Jahrzehnte binden und setzen Sie eine realistische Versicherungssumme an. Dabei gilt: Je mehr Kinder, desto höher die Summe. Je höher die Summe, desto weniger kann angespart werden.
Prüfung des Versicherungsfalles
Das dauert eine gewisse Zeit. Wenn der Versicherer aber über einen Monat nach der Meldung des Versicherungsfalls noch immer nicht fertig ist, kann der Bezugsberechtigte eine Abschlagszahlung verlangen.
Gruppenversicherung
Es besteht die Möglichkeit der Gruppenversicherung für Unternehmen, Vereine oder Verbände. Hier können Versicherungen für die Mitarbeiter bzw. Mitglieder zu besonders günstigen Bedingungen (niedrigere Beiträge und geringfügige Risikoprüfung) abgeschlossen werden.
Fehler beim Antrag fatal
Das korrekte Ausfüllen des Antrags ist sehr wichtig. Fehler können den Versicherungsschutz verzögern, gefährden oder verändern. Beispiel: Bezugsberechtigter. Hier wird unterschieden zwischen widerruflichem und unwiderruflichem Bezugsrecht. Bei letzterem ist die eingetragene Person diejenige, welche die Leistung der Versicherung im Todesfall des Versicherten erhält. Wenn später doch jemand anderes die Versicherungssumme erhalten soll, geht dies nur mit dem Einverständnis des eingetragenen Bezugsberechtigten. Wenn Sie sich in diesem Punkt bei der Antragsstellung noch nicht sicher sein sollten, können Sie hierüber auch noch nach Vertragsschluss entscheiden.
Police loswerden
Kündigung ist in der Regel nicht empfehlenswert. Versuchen Sie besser, Ihre Police zu verkaufen oder – sofern Sie bereits den erforderlichen Mindestbetrag angespart haben – lassen sie sich beitragsbefreien. Denn wenn Sie aussteigen, machen Sie in jedem Falle ein Verlustgeschäft: Der „Rückkaufwert“, den die Versicherung Ihnen für diesen Fall zahlen würde, berechnet sich aus dem Wert der Fondsanteile zum aktuellen Zeitpunkt abzüglich einer Abschlagszahlung und eventuell auch noch nicht gezahlter Beiträge. Sollten Sie dies vorhaben, beachten Sie den Tageswert Ihrer Fondsanteile. Eine weitere Möglichkeit ist die Beantragung einer Laufzeitverkürzung, die nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden sein muss.
fondsgeb. Lebensversicherung
Worin besteht der Unterschied zur Kapitallebensversicherung?
Kann ich die fondsgebundene Lebensversicherung auch als private Altersvorsorge nutzen?
Kann ich diese Versicherung auch nur als Kapitalanlage nutzen?
