Reicht bei Selbstständigen nicht der private Rechtsschutz?

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Eigentlich brauchen Sie für Ihre Selbstständige Tätigkeit eine eigenständige Rechtsschutzversicherung, eben eine Firmenrechtsschutzversicherung. Denn wenn Sie die Leistungen Ihrer privaten Rechtsschutzversicherung beziehen wollen und die Streitsache bezieht sich auf Ihre selbstständige Tätigkeit, wird Ihre Versicherung nicht zahlen. Manchmal wird jedoch eine Einkommensgrenze definiert, bis zu welcher Sie auch als Selbstständiger Schutz aus der privaten Versicherung erhalten können. Liegen Sie darüber, müssen Sie Ihr Unternehmen separat versichern. Das gilt auch für Freiberufler und Gewerbetreibende.

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