Krater durch Erdrutsch: Elementarversicherung hilft bei Gebäudeschäden
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In einem Wohngebiet in Thüringen hat sich in der vergangen Nacht ein Erdloch aufgetan. An den umliegenden Gebäuden kam es dadurch zu Schäden an der Fassade. Diese sind durch eine Gebäudeversicherung meist nicht gedeckt, hier hilft eine Elementarversicherung.
Für jeden Hausbesitzer ist eine Gebäudeversicherung ein Muss, doch eine Elementarversicherung sollte auch im Portfolio der wichtigen Versicherungen nicht mehr fehlen. Diese deckt Schäden, die durch unvorhersehbare Naturgewalten hervorgerufen werden. Dazu zählen Erdbeben, Überschwemmungen, Lawinen etc., während eine Gebäudeversicherung lediglich gegen Feuer, Leitungswasser, Blitzschlag, Sturm und Hagel absichert.
Die Wichtigkeit einer solchen Versicherung oder einer zusätzlichen Klausel in der Gebäudeversicherung hat ein Erdrutsch im thüringischen Schmalbach in der vergangenen Nacht gezeigt. Mitten in einem Wohngebiet hat sich ein Erdloch mit einer Größe von 30 mal 40 Metern aufgetan. Glücklicherweise wurden keine Menschen verletzt, es kam lediglich zu Sachschäden an Autos und an umliegenden Gebäuden. Allerdings wurden nach dem Erdrutsch die umliegenden Gebäude evakuiert, um eventuelles Nachrutschen vorzubeugen, da der Boden am Rand des Kraters immer noch nachgibt. Die dadurch verursachten Risse in der Fassade der umliegenden Gebäude, werden durch eine Elementarversicherung abgedeckt.
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