Erdbeben im Schwarzwald – Elementarschadenversicherung soll Pflicht werden

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Erdbeben, Wirbelstürme und andere Naturgewalten zeigen sich auch in Deutschland. Das Erdbeben, das am Dienstagmorgen um 03.39 Uhr zahlreiche Menschen aus dem Schlaf riss, ist längst keine Seltenheit. In Baden-Württemberg bebt die Erde regelmäßig. In diesem Zusammenhang werden die Forderungen nach einer Pflicht zur Absicherung gegen Elementarschäden immer lauter.

Das Epizentrum des Beben lag bei Steinen, im Kreis Lörrach. Es war in einer Entfernung von 100 km noch spürbar. Sogar in der Schweiz konnte man es wahrnehmen.
Dabei sind die Beben zwar meist weniger dramatisch, als man es aus dem Fernsehen kennt. Dennoch hatte dieses eine Stärke von 4,5 auf der Richterskala. Dabei bebt der Boden so, dass Möbel in den Wohnungen zu wandern beginnen und Gegenstände von Regalen fallen. Diese Bewegungen mögen Bauwerke natürlich nicht gern. So können solche Beben Putz zum Reißen bringen und älteren Häuser durchaus zusetzen.
Beben geringerer Stärke ereignen sich in Baden-Württemberg monatlich. Heftiger ging es zuletzt vor zwei Jahren zu. Hier wurde ein Erdbeben von über 5 verzeichnet. Bei dieser Stärke kommt es schon mal zu herab fallenden Ziegeln und Schornsteinen sowie Rissen im Mauerwerk.

Es müssen aber auch nicht immer Erdbeben, Sturmfluten oder Lawinen sein: Die Natur zeigt uns ihre Gewalt auch gern von anderen Seiten – seien es Waldbrände infolge großer Dürre oder Überschwemmungen nach tagelangem Regen. Sie treten wesentlich häufiger auf, können eine Existenz aber ebenso gefährden.
Die Versicherungsbranche bietet seit Jahren eine Versicherung an, die manches Mal als überflüssig abgetan wird. Dass dem nicht so ist, zeigt ein Blick in die Vergangenheit: Ereignisse wie das Elbehochwasser, der Einbruch des Hallendachs wegen Schneedruck in Bad Reichenhall oder die unzähligen Meldungen über von Lawinen Verschüttete sind nicht weg zu diskutieren. Und es drängt sich der Gedanke auf, dass erst immer etwas geschehen muss, damit gehandelt wird.

Das empfindet offensichtlich auch der Bund der Versicherten so. Deshalb fordern sie schon seit einer ganzen Weile, die Elementarschadenversicherung als Pflicht einzuführen.

Derzeit wird die Elementarversicherung als Bestandteil der Hausratversicherung und der Wohngebäudeversicherung, aber auch als separate Versicherung angeboten. Sie schützt bei – Hochwasser, Überschwemmung, Schneedruck, Lawinen, Erdrutsch, Erdfall und Erdbeben. Zusätzlich wird auch die Absicherung gegen Rückstauschäden (Kanalisation) und Vulkanausbrüche angeboten.

Was Sie sonst noch zum Thema Elementarversicherung wissen sollten, erfahren Sie in unserem Ratgeber.

Die drei erdbebengefährdeten Regionen in Deutschland befinden sich am Oberrheintalgraben, entlang der Niederrheinischen Bucht und im Vogtland.

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