Was Arbeitgeber über betriebliche Altersvorsorge wissen müssen

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Ihr Unternehmen bietet den Mitarbeitern noch nicht die Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge (bAV)? Belesen Sie sich hier über Entgeltumwandlung und alles, was Sie über das Thema bAV wissen sollten.

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Den Ratgeber können Sie hier herunterladen:
Betriebliche Altersvorsorge für Arbeitgeber.pdf



Warum betriebliche Altersvorsorge anbieten?
Ihre Mitarbeiter haben ein Recht auf Entgeltumwandlung. Sollte ein Angestellter das Gespräch suchen und über den Betrieb für das Alter vorsorgen wollen, so sind Sie als Unternehmer dazu verpflichtet, dies möglich zu machen. Darüber hinaus bietet die betriebliche Altersvorsorge weitere Vorteile.

Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge für das Unternehmen
Zunächst ermöglicht die betriebliche Altersvorsorge steuerliche Vergünstigungen. So können die Lohnnebenkosten gesenkt und die Beiträge von der Steuer abgesetzt werden (Betriebsausgaben). Außerdem entstehen bilanzielle Vorteile, denn die Rückstellungen für die Vorsorgemaßnahme verringert den zu versteuernden Gewinn des Unternehmens. Aber nicht zuletzt werden mit der betrieblichen Altersvorsorge die Mitarbeiter motiviert und an den Betrieb gebunden. Das verbessert das Image des Unternehmens und macht es als Arbeitgeber beliebt.
Weiter Vorteile sind die Möglichkeit der Festlegung des Durchführungsweges, Rabatte bei Gruppentarifen, ein geringer Verwaltungsaufwand (je nach Wahl des Durchführungsweges) und die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung, eine Möglichkeit der Entgeltumwandlung anzubieten.

Durchführungswege
Es gibt 5 Durchführungswege, die sich in ihrer Art grundsätzlich unterscheiden: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Pensionszusage (auch Direktzusage) und Unterstützungskasse. Die Wahl des Weges wird maßgeblich bestimmt durch die Ziele, die das Unternehmen mit der betrieblichen Altersvorsorge verfolgt. Sollen bspw. leitende Angestellte motiviert und gebunden werden, so wird die Pensionszusage infrage kommen. Möchte das Unternehmen lediglich seiner Verpflichtung zur Entgeltumwandlung nachkommen, so wird die Wahl eventuell auf die Direktversicherung fallen. Wie sich die einzelnen Durchführungswege unterschieden, können Sie dieser tabellarischen Übersicht entnehmen.

Tarifvertrag
Geltende Tarifverträge haben Vorrang. Man nennt dies Tarifvorbehalt. Überprüfen Sie, welche Tarifgruppen beschäftigt werden und welche Regelungen bestehen.

Wahl des Durchführungsweges
Für kleinere Unternehmen empfiehlt sich die Wahl eines Weges, weil sonst der Verwaltungsaufwand zu umfangreich werden würde. Für größere Betriebe sind auch mehrere Durchführungswege durchaus sinnvoll. Sollte es einen Betriebsrat bzw. Arbeitnehmervertreter geben, so sollte dieser an der Entscheidung beteiligt werden.
In jedem Falle sollte ein Vergleich der Anbieter durchgeführt werden. Dies kann auf dieser Seite vorgenommen werden. Wenn Sie jetzt vergleichen wollen, klicken Sie hier: Vergleich Direktversicherung, Vergleich Pensionsfonds, Vergleich Pensionskasse oder Vergleich Pensionszusage. Wenn Sie das Formular ausgefüllt und den Vergleich angefordert haben, dann wird Sie ein Versicherungsexperte kontaktieren und anhand der spezifischen Situation Ihres Unternehmens Angebote verschiedenster Anbieter vergleichen. Dieser Service ist kostenlos.

Umsetzung
Wenn die Wahl der Durchführungsform der betrieblichen Altersvorsorge gefunden ist, dann sollte dies Ihren Mitarbeitern mitgeteilt werden. Hierzu empfiehlt es sich, eine Mitarbeiterversammlung einzuberufen, bei welcher gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung erklärt wird, welche Möglichkeiten die Mitarbeiter haben. Zudem sollte es einen Ansprechpartner für die Mitarbeiter geben, der sie persönlich zur betrieblichen Altersvorsorge beraten kann.

Einen Ratgeber zur betrieblichen Altersvorsorge für Arbeitnehmer finden Sie hier:
Rente vom Chef: Betriebliche Altersvorsorge in 5 Schritten

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