Rente vom Chef: Betriebliche Altersvorsorge in 5 Schritten
100% kostenlos
Ob vom Boss gesponsert oder durch eigene Beiträge gebildet – die betriebliche Altersvorsorge kann sehr sinnvoll sein. Das gilt besonders, wenn staatliche Förderungen möglich sind. Erfahren Sie hier, wie Sie zu Ihrer betrieblichen Altersvorsorge kommen – in nur fünf Schritten.
Den Ratgeber im Pdf-Download gibt es hier:
Rente vom Chef - Betriebliche Altersvorsorge in 5 Schritten.pdf
Schritt 1
Immer mehr Menschen nutzen die betriebliche Altersvorsorge. Derzeit sind es über 17 Millionen Deutsche. Bevor Sie jedoch mit Ihrem Chef über Ihre Altersvorsorge und seinen Anteil dabei sprechen, sollten Sie sich belesen und Ihre Rechte kennen:
- Jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf Entgeltumwandlung.
Das heißt, dass der Arbeitgeber die Möglichkeit einräumen muss, einen Teil des Gehaltes als Beitrag zur betrieblichen Altersvorsorge verwenden zu können (Gehaltsumwandlung). Hierfür gibt es 5 Durchführungswege.
- Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, sich an den Beiträgen zur betrieblichen Altersvorsorge zu beteiligen. Die klassische Betriebsrente (Pensionszusage) sieht dies zwar vor, jedoch hat der Arbeitnehmer kein Anrecht auf diesen Durchführungsweg. Ob und inwiefern sich der Arbeitgeber beteiligt, bleibt immer ihm überlassen. Doch auch ohne Zuschuss vom Boss kann die betriebliche Altersvorsorge deutlich von Vorteil für den Arbeitnehmer sein.
- Wenn die Durchführungswege Pensionskasse oder Pensionsfonds bereits angeboten werden, muss der Arbeitgeber keinen weiteren Weg anbieten.
- Der Arbeitnehmer kann auf eine Direktversicherung bestehen, wenn der Arbeitgeber keinen der zuvor genannten Durchführungswege anbietet.
- Die drei genannten Wege sind „riester-fähig“ und können somit staatlich gefördert werden. Bei den übrigen 2 Durchführungswegen ist dies nicht möglich (Pensionszusage, Unterstützungskasse).
- Eine Riester-Förderung (Zulagenförderung) ist nur möglich, wenn die Beiträge aus dem versteuerten Nettoeinkommen gezahlt werden (Netto-Entgeltumwandlung).
- Die Bruttoentgeltumwandlung ist ebenfalls möglich und bewirkt eine Steuervergünstigung.
- Achtung bei Tarifverträgen: Tarifliche Gehaltsbestandteile können nur umgewandelt werden, wenn der Tarifvertrag das erlaubt (Tarifvorbehalt).
Schritt 2
Besprechen Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber bzw. mit dem Betriebsrat: Bringen Sie in Erfahrung, ob es eine tarifliche Regelung und eventuelle Arbeitgeberzuschüsse gibt. Wird schon ein Durchführungsweg angeboten? Wenn ja, welche Wege bietet das Unternehmen bereits an?
Für das Gespräch mit Ihrem Chef sollten Sie wissen, dass dieser sich nicht an Ihren Altersvorsorgebeiträgen beteiligen muss. Tut er es hingegen, so verschafft er sich damit ein paar Vorteile. Er motiviert und bindet seinen Mitarbeiter und muss hierfür weder Steuern noch Sozialbeiträge zahlen – bei der Pensionszusage und der Unterstützungskasse gilt dies sogar in unbegrenzter Höhe. So können die Lohnnebenkosten teils erheblich gesenkt werden. Die Aufwendungen des Unternehmens für die betriebliche Altersvorsorge sind Betriebsausgaben und damit steuerlich abzugsfähig.
Schritt 3
Nehmen Sie eine Beratung von einem externen, unabhängigen Experten in Anspruch. Sie müssen sich ausrechnen lassen, wie sinnvoll die betriebliche Altersvorsorge für Sie ist, ob sie besser die Zulagenförderung oder die steuerliche Förderung wählen sollten, ob diese Altersvorsorge genügt oder ob andere Produkte im individuellen Fall lukrativer wären (bspw. eine Riester-Rentenversicherung). Schnellen Kontakt zu einem unabhängigen Fachmann erhalten Sie, wenn Sie im linken Menü ein Versicherungsprodukt auswählen und einen Experten-Vergleich anfordern.
Schritt 4
Sobald Sie wissen, welcher Durchführungsweg und welche Form der Förderung sich für Sie lohnt, kann es losgehen. Im Falle einer Entgeltumwandlung beantragen Sie diese bei Ihrem Arbeitgeber. Ist die Wahl auf ein Produkt gefallen, schließt der Arbeitgeber den Vertrag mit der Direktversicherung, dem Pensionsfonds oder der Pensionskasse ab.
Schritt 5
Glückwunsch! Jetzt nutzen Sie die betriebliche Altersvorsorge! Vergessen Sie jedoch nicht Ihre Einkommenssteuererklärung! In der kommenden Steuererklärung muss die Anlage AV ausgefüllt werden. Nur wer eine Steuererklärung macht, kann auch steuerlich gefördert werden.
Darüber hinaus prüfen Sie in gewissen Abständen, ob die Wahl ihrer Altersvorsorge noch optimal auf Ihre Bedürfnisse passt. Das können Sie gern auch wieder mit ihrem Versicherungsexperten besprechen. Sollten Sie den Arbeitgeber wechseln oder arbeitslos werden, müssen Sie ein paar Dinge beachten. Belesen Sie sich hier über die Auswirkungen eines Arbeitgeberwechsels und einer Arbeitslosigkeit.
Kommentare zu diesem Beitrag lesen und schreiben 
Beiträge aus der Kategorie Direktversicherung > Wichtiges > per E-Mail abonnieren:
Direktversicherung
Ich habe gehört, dass die betriebliche Altersvorsorge riester-fähig ist, stimmt das?
Macht riestern mit einer bAV Sinn?
Kann ich schon vor der Rente an das Geld ran?
