Unterschied betriebliche Altersvorsorge: Vergleich der Durchführungswege
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Mittels Direktversicherung, Pensionsfonds, Pensionskasse, Pensionszusage oder Unterstützungskasse z.B. im Rahmen der vermögenswirksamen Leistungen kann man den Arbeitgeber an der eigenen Vorsorge für das Alter beteiligen. Doch welcher Weg eignet sich im persönlichen Fall am besten?
Den Ratgeber können Sie sich hier herunterladen:
Betriebliche Altersvorsorge Vergleich.pdf
Wir zeigen Ihnen den Unterschied zwischen den Durchführungswegen, um Ihnen die Entscheidung etwas leichter zu machen. Vergleichen Sie hier die Ihnen wichtigen Merkmale und, wenn Sie mögen, auch die Versicherungsangebote!
Durchführungswege |
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| Merkmale | Direktversicherung | Pensionsfonds | Pensionskasse | Pensionszusage | Unterstützungskasse | ||||||
| Funktionsweise | Lebensversicherung, vom Arbeitgeber (=Versicherungsnehmer) direkt abgeschlossen | Jüngste Form, Versicherungs- oder kapitalmarktorientiert, Arbeitgeber überweist Beiträge in den Pensionsfonds | Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, von Großunternehmen und Anstalten des öffentlichen Rechts genutzt | Klassische Betriebsrente, Zusage, Ein- und Auszahlung geschieht ohne Dritten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer | Versorgungsleistungen vom Arbeitgeber über Unterstützungskasse zusagt | ||||||
| Beiträge | Von Arbeitgeber oder Arbeitnehmer ganz oder teilweise gezahlt | Von Arbeitgeber oder Arbeitnehmer ganz oder teilweise gezahlt | Von Arbeitgeber oder Arbeitnehmer ganz oder teilweise gezahlt | Vom Arbeitgeber flexibel eingezahlt (an Rückdeckungs-versicherung oder auf lfd. Erträgen) | Vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer gezahlt | ||||||
| Auszahlung | Verträge ab 2005: lebenslange Leibrente ältere Verträge: Kapitalleistung oder Verrentung |
Lebenslange Leibrente | Verträge ab 2005: lebenslange Leibrente ältere Verträge: Kapitalleistung oder Verrentung |
Kapitalleistung oder Verrentung | Kapitalleistung oder Verrentung | ||||||
| Absicherung bei Insolvenz | Nicht notwendig, Überwachung durch BaFin* | Über den Pensions-sicherungsverein (20% des Normalbeitrags) | Nicht notwendig, Überwachung durch BaFin* | Über den Pensions-sicherungsverein | Über den Pensions-sicherungsverein | ||||||
| Anspruch auf Durchführungsweg | Leitet sich aus Recht auf Entgelt-umwandlung** ab | Recht auf Entgelt-umwandlung** | Recht auf Entgelt-umwandlung** | Kein Anspruch. | Kein Anspruch. | ||||||
| Riester-Förderung | Möglich bei Entgelt-umwandlung aus dem versteuerten Nettoeinkommen | Möglich bei Entgelt-umwandlung aus dem versteuerten Nettoeinkommen | Möglich bei Entgelt-umwandlung aus dem versteuerten Nettoeinkommen | Nicht möglich | Nicht möglich | ||||||
| Rechtsanspruch auf Leistung | Besteht. | Besteht. | Besteht nicht. | Besteht. | Besteht. | ||||||
| Steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge | Verträge ab 2005: bis 4% der BBG*** + 1.800 EUR steuerfrei ältere Verträge: Beiträge bis 1.752 EUR pauschal mit 20% besteuert |
Verträge ab 2005: bis 4% der BBG*** + 1.800 EUR steuerfrei ältere Verträge: Beiträge bis 1.752 EUR pauschal mit 20% besteuert |
Verträge ab 2005: bis 4% der BBG*** + 1.800 EUR steuerfrei ältere Verträge: Beiträge bis 1.752 EUR pauschal mit 20% besteuert |
steuerfrei | steuerfrei | ||||||
| Sozial- versicherungs- beiträge |
Bis zu 4% der BBG sozialversicherungsfrei, bei Arbeitgeber-Finanzierung ganz beitragsfrei in SV – bei Auszahlung müssen jedoch Kranken- und Pflegeversicherungs-beiträge gezahlt werden (außer bei privat Versicherten) | Bis zu 4% der BBG sozialversicherungsfrei, bei Arbeitgeber-Finanzierung ganz beitragsfrei in SV – bei Auszahlung müssen jedoch Kranken- und Pflegeversicherungs-beiträge gezahlt werden (außer bei privat Versicherten) | Bis zu 4% der BBG sozialversicherungsfrei, bei Arbeitgeber-Finanzierung ganz beitragsfrei in SV – bei Auszahlung müssen jedoch Kranken- und Pflegeversicherungs-beiträge gezahlt werden (außer bei privat Versicherten) | Sozialversicherungsfrei, wenn 100% AG-finanziert – bei Auszahlung müssen jedoch Kranken- und Pflegeversicherungs-beiträge gezahlt werden (außer bei privat Versicherten) | Sozialversicherungsfrei, wenn 100% AG-finanziert – bei Auszahlung müssen jedoch Kranken- und Pflegeversicherungs-beiträge gezahlt werden (außer bei privat Versicherten) | ||||||
| Besteuerung Auszahlung (ab 2005) | Nachgelagerte Besteuerung (§22 Nr. 5 EStG) | Nachgelagerte Besteuerung (§22 Nr. 5 EStG) | Nachgelagerte Besteuerung (§22 Nr. 5 EStG) | Steuerpflichtig nach §19 EStG | Steuerpflichtig nach §19 EStG | ||||||
| Anlagerisiko für Arbeitnehmer | Gering. | Etwas größer. | Gering. | In Abhängigkeit von der Zusage | In Abhängigkeit von der Zusage | ||||||
| Kapitalanlage vorgeschrieben | Relativ strenge Vorschriften. | Relativ strenge Vorschriften. | Weniger strenge Vorschriften. | Keine. | Keine. | ||||||
| Bilanzierungspflicht | Besteht nicht. | Besteht nicht. | Besteht nicht. | Besteht. | Nicht, wenn sie rückgedeckt ist. | ||||||
| Vorteil Arbeitgeber (AG) | „Mengen-Rabatt“ für den AG, wenn er mehrere AN versichern lässt, AG-finanzierte Beiträge sind Betriebsausgaben (steuerlich abzugsfähig), Einsparung bei SV-Beiträgen | AG-finanzierte Beiträge sind Betriebsausgaben (steuerlich abzugsfähig) | AG-finanzierte Beiträge sind Betriebsausgaben (steuerlich abzugsfähig) | Rückstellungen und Beiträge an Pensions-sicherungsverein schmälern den Gewinn (Betriebsaufwand) und reduzieren so die Steuerlast | Zuwendungen schmälern den Gewinn und reduzieren die Steuerlast, auch Verwaltungs-gebühren an die Kasse und Beiträge an den Pensions-sicherungsverein sind betriebliche Aufwendungen. | ||||||
| Belastung der Liquidität | Bereits während der Finanzierung (Ansparphase) | Bereits während der Finanzierung (Ansparphase) | Bereits während der Finanzierung (Ansparphase) | Ohne Rückdeckung aufgeschoben | Ohne Rückdeckung bed. vorhanden | ||||||
* BaFin steht für Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
** Das Recht auf Entgeltumwandlung befähigt den Arbeitnehmer, auf einen Durchführungsweg zu bestehen, der die Entgeltumwandlung ermöglicht und somit Riester-fähig ist (das sind Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds).
*** BBG steht für die Beitragsbemessungsgrenze.
Wir hoffen, Ihnen mit dieser Übersicht über die Merkmale der fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge eine Entscheidungshilfe auf den Weg gegeben zu haben. In jedem Falle empfehlen wir Ihnen, einen unabhängigen und für Sie sowohl unverbindlichen, als auch kostenfreien Versicherungsvergleich durchzuführen. Lassen Sie sich von unserem Versicherungsexperten ausführlich beraten – gern auch über Tipps für das Gespräch mit Ihrem Chef zur betrieblichen Altersvorsorge!
Kommentare zu diesem Beitrag lesen und schreiben 
Beiträge aus der Kategorie Direktversicherung > Wichtiges > per E-Mail abonnieren:
Direktversicherung
Ich habe gehört, dass die betriebliche Altersvorsorge riester-fähig ist, stimmt das?
Macht riestern mit einer bAV Sinn?
Kann ich schon vor der Rente an das Geld ran?
