Wenig Wissen über betriebliche Altersvorsorge bei Arbeitnehmern

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Fast die Hälfte aller gewerblichen Angestellten sind nur unzureichend bis gar nicht über die Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge informiert. Dabei ist dies eine Zusatzabsicherung mit guten Fördermöglichkeiten, auf die ab 2002 sogar ein Rechtsanspruch besteht.

Viele Arbeitnehmer wissen nur unzureichend bis schlecht über ihre Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) Bescheid. Dabei stellt diese eine Form der Zusatzabsicherung fürs Alter mit hohen Förderungen dar. Dabei haben alle gewerblich Beschäftigten ein Anrecht auf Entgeltumwandlung.
Fast 50 Prozent der Arbeitnehmer insgesamt gaben an, dass sie vom Arbeitgeber keine Angebote zur bAV erhalten hätten. Besonders Geringverdiener sind davon betroffen, da sie oft in kleinen oder mittelständischen Unternehmen beschäftigt sind, die sich mit diesem Thema nur schwer auseinandersetzen.
Dabei nutzen über 80 Prozent der Arbeitnehmer die Angebote der bAV, insbesondere die der Direktversicherung, sobald diese bereit gestellt werden. Das zeigt, dass die schlechte Informationslage in den Unternehmen sowie das Nichtwissen um das Recht auf bAV, oft die ausschlaggebenden Gründe für die nur wenig genutzten Möglichkeiten zur zusätzlichen Absicherung über den Betrieb sind.
Zwar besteht das Recht auf Entgeltumwandlung, doch muss sich der Arbeitgeber nicht an den Beiträgen zum Vermögensaufbau beteiligen. Deswegen stellen nicht nur die Aussicht auf mehr Geld, bessere Aufstiegsmöglichkeiten und ein interessanteres Aufgabenumfeld für Arbeitnehmer Gründe zum Arbeitsplatzwechsel dar, sondern auch die Kriterien einer besseren betrieblichen Absicherung. Allerdings haben nur Arbeitnehmer, die ihren Vertrag ab 2005 abgeschlossen haben, auch einen Rechtsanspruch diesen zu ihrem neuen Arbeitgeber mitzunehmen. Dabei wird nur das bereits angesparte Kapital übertragen, jedoch nicht der Vertrag an sich. Diesen muss der Arbeitnehmer mit seinem neuen Arbeitgeber erneut abschließen. Hier muss unbedingt darauf geachtet werden, ob die Leistungen des neuen Betriebsrentenvertrages auch wirklich besser oder wenigstens genauso gut sind, wie die im alten Vertrag. Storno- oder Abschlusskosten haben die Arbeitnehmer allerdings nicht zu befürchten, da die Versicherungsunternehmen untereinander ein Übertragungsabkommen geschlossen haben.
Arbeitnehmer, die sich bisher noch nicht mit dieser Thematik auseinandergesetzt haben, sich ihr Recht auf betriebliche Altersvorsorge aber nicht entgehen lassen möchte, können sich unter diesen Link umfassend informieren.

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