Makler-Vermittlung der betrieblichen Altersvorsorge illegal

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Der Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V. geht jetzt gerichtlich gegen die Vermittlung von betrieblichen Altersvorsorge-Produkten durch Versicherungsmakler vor.

Betriebliche Altersvorsorgeprodukte berühren eine Vielzahl von Rechtsgebieten. Das bedeutet das Versicherungsvermittler nicht zur Beratung befugt sind, denn das dürfen nur Rechtsanwälte und registrierte Rentenberater in einem gewissem Umfang. Hierbei werden eben auch Felder, wie die des Arbeits-, Betriebsrenten-, Steuer- und Insolvenzrechtes berührt. Ohne eine Registrierung ist die Rentenberatung, laut dem Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V.(BRBZ), für Versicherungsmakler illegal. Es besteht nämlich einen Interessenkonflikt zwischen einer adäquaten Beratung und dem Verkauf von betrieblichen Altersvorsorgeprodukten. Rentenberater müssen, um ihre Tätigkeit ausüben zu dürfen, eine entsprechende Sachkunde, persönliche Eignung, Zuverlässigkeit und eine Berufshaftpflichtversicherung über eine Summe von 250.000 Euro aufweisen. Dabei gibt es immer wieder Lücken zwischen Rechtsberatung und Versicherungsvermittlung. Wenn Vermittler nicht registriert sind, dann ist jeglicher Vertrag nichtig und auch seine Berufshaftpflicht greift bei möglichen Schäden nicht, da diese nur bei erlaubten Tätigkeiten leistet. Gegen diese immer noch gängige Praxis geht der BRBZ jetzt gerichtlich vor. Denn auch Versicherer bewegen sich dabei auf unsicherem Boden, wenn sie für Versicherungsvermittler Musterverträge erstellen. Als Lösungsvorschlag oder Alternative hat der Verband jetzt ein Kooperationsmodell entwickelt, das Rechts-, Steuer-, und Finanzberaterkompetenzen klar voneinander trennt. Nur so kann, laut Aussage des Verbandes, rechtssicher gearbeitet werden.

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