Homosexuelle bei der betrieblichen Altersvorsorge gleichgestellt
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Seit September 2009 haben homosexuelle Lebenspartner, bei der betrieblichen Altersvorsorge, die gleichen Rechte wie heterosexuelle Lebenspartner.
Bei der betrieblichen Altersvorsorge schließt der Arbeitgeber zugunsten des Arbeitnehmers einen Versicherungsvertrag zum gezielten Vermögensaufbau ab. Sollte der Begünstigte, also der Arbeitnehmer vor Auszahlung zu Tode kommen, erfolgt, wenn eine Todesfallabsicherung vereinbart wurde, eine Auszahlung an die Angehörigen. Begünstigte sind bei Verträgen, die ab dem Jahr 2005 abgeschlossen wurden, Eheleute, kindergeldberechtigte Kinder oder Lebensgefährten. Zu diesen zählen nun auch homosexuell eingetragene Lebenspartnerschaften. Denn laut Gesetz sind diese bei der betrieblichen Altersvorsorge wie auch der Versorgung der Hinterbliebenen den heterosexuellen Lebenspartnerschaften gleichgestellt. Allerdings muss das Arbeitsverhältnis bereits zum Stichtag, dem 01.Januar 2005 – hier trat das Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsgesetzes in Kraft, bestanden haben. Was das genau hieß, war lange unklar und die Frage, was passiert, wenn der Bezugsberechtigte vor Januar 2005 aus dem Betrieb ausgeschieden ist, hing in der Luft. Das Bundesgericht hat deshalb im September 2009 das Gesetz um den Kreis derer erweitert, die von der betrieblichen Altersvorsorge profitieren, wie eben homosexuelle Betriebsrentner. So gilt nun gleiches Recht für alle.
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Direktversicherung
Ich habe gehört, dass die betriebliche Altersvorsorge riester-fähig ist, stimmt das?
Macht riestern mit einer bAV Sinn?
Kann ich schon vor der Rente an das Geld ran?
