Kurzarbeit- Direktversicherung nicht vernachlässigen
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Den Gürtel enger schnallen- diese Devise ist mittlerweile vielen Arbeitnehmern und auch Arbeitgebern ein fester Begriff. Die Wirtschafts- und Finanzkrise zwingt immer mehr Unternehmen dazu, ihre Belegschaft in Kurzarbeit zu schicken. Wer sein Dasein mit Einkommenseinbußen fristen muss, sollte eher seinen Lebensstandard herunter schrauben, als an den Beiträgen für seine Altersvorsorge zu sparen.
Der Bund der Versicherten weist aktuell darauf hin, dass die monatlichen Beiträge für die betriebliche Altersvorsorge zum unbedingten Muss gehören, wenn der Kurzarbeiter später nicht mit finanziellen Einbußen leben will. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn man das gewählte Altersvorsorgeprodukt mit einer wichtigen Berufsunfähigkeitsversicherung kombiniert hat.
Werden auch während der finanziell mageren Kurzarbeiterphase Beiträge kontinuierlich weiter gezahlt, kann jeder auf lange Sicht nur profitieren. Tritt der Fall ein, dass die Beiträge beispielsweise für eine Direktversicherung durch den Chef nur teilweise gezahlt werden, kann im schlimmsten Fall der Versicherungsschutz für die Berufsunfähigkeitsversicherung verloren gehen. Nach Angaben des Bundes der Versicherten ist eine Weiterzahlung lediglich bei Pensionsfonds, der Pensionskasse oder Direktversicherungen möglich. Auf diese Weise kann der jeweilige Arbeitnehmer eine erneute Gesundheitsprüfung bei seiner Berufsunfähigkeitsversicherung vermeiden, falls ein Vertrag neu aufgenommen werden muss.
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Direktversicherung
Ich habe gehört, dass die betriebliche Altersvorsorge riester-fähig ist, stimmt das?
Macht riestern mit einer bAV Sinn?
Kann ich schon vor der Rente an das Geld ran?
