Direktversicherung- Rentner bekommen mehr Geld

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Wer zu den Betriebsrentnern gehört, die zu Zeiten des aktiven Arbeitslebens ein hohes Einkommen hatten, haben nun einen Anspruch auf mehr Geld. Dies entschied kürzlich das Bundesarbeitsgericht, nachdem ein Rentner diese Forderungen eingeklagt hatte.

So gibt es viele betriebliche Versorgungsordnungen, die über eine gespaltene Rentenformel verfügen, die einerseits mit höheren Leistungen und andererseits in einigen Fällen auch mit höheren Beiträgen für Einkünfte über der Beitragsbemessungsgrenze verbunden ist.
Dies basiert auf der Grundlage, dass ein Arbeitnehmer für diese Einkünfte keine Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung erwerben darf. Jahr für Jahr wird diese Beitragsbemessungsgrenze der individuellen Einkommensentwicklung angepasst. Vor Jahren nun veranlasste der Gesetzgeber, eine außerordentliche Erhöhung um 500 Euro vorzunehmen, doch viele Versorgungsordnungen wurden danach nicht angepasst. Berechnet der Arbeitgeber jedoch die Betriebsrente anhand der neuen Beitragsbemessungsgrenze, gilt dies nicht als rechtens.
Vielmehr darf der Chef von der Betriebsrente lediglich die Summe abziehen, die dem Betrag der erhöhten gesetzlichen Rente entspricht. Somit haben nun viele Rentenempfänger, die einst zur Gruppe der Besserverdienender gehörten einen Anspruch auf mehr Geld.

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