Minijobrente jetzt über die betriebliche Direktversicherung geregelt

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Vielfach beklagten so genannte Minijobber in der Vergangenheit ihre unzureichenden Möglichkeiten, gezielt den Aufbau einer Rente über die betriebliche Direktversicherung voran treiben zu können. Schließlich sind die Bürger aufgerufen, frühzeitig etwas für die Absicherung im Ruhestand zu unternehmen.

Nun können Geringverdiener und Minijobber eine Betriebsrente beziehen, um die eigene Altersvorsorge voran zu treiben. Wer zu dieser Zielgruppe gehört und bereits über einen längeren Zeitraum für seinen Arbeitgeber tätig ist, kann jetzt mit einer betrieblichen Direktversicherung in die staatlich geförderte betriebliche Altersvorsorge investieren.
Bislang wurden für Arbeitnehmer, die bis zu 400 Euro im Monat verdienten, die Ausgaben für die Sozialversicherung und für die Steuer vom jeweiligen Arbeitgeber pauschal entrichtet. Wer mehr verdienen wollte lief Gefahr, den Status eines Minijobbers zu verlieren. Verbundnen damit war dann das Zahlen von Sozialabgaben, was sich jedoch als nicht lohnend erwiesen hatte.
Wer mehr arbeiten will, kann mit seinem Arbeitgeber eine Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit absprechen. Das Mehreinkommen wird dann nicht an den Arbeitnehmer ausgezahlt, sondern in Beiträge für eine Betriebsrente umgewandelt, um als später als betriebliche Altersvorsorge genutzt zu werden.
Der Status des Minijobbers geht nicht verloren und beiden Seiten, dem Arbeitnehmer wie auch dem Arbeitgeber, kann geholfen werden. Dabei besteht die Möglichkeit, zwischen einer herkömmlichen Entgeltumwandlung wie auch einer arbeitgeberfinanzierten Variante wählen zu können.
Dieses neue Produkt einer Unternehmensgruppe stößt bei vielen Unternehmen auf große Resonanz und zusätzlich kann der Gleichbehandlungsgrundsatz realisiert werden.

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