Chance für Minijobber auf Rentenanspruch

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Der Personenkreis ist größer als man denkt- gemeint sind diejenigen, die dauerhaft einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen. Wer nicht mehr als 400 Euro Monat für Monat erwirtschaftet, hat hierzulande auch kaum eine Chance, für das Alter zusätzlich eine Vorsorge zu vereinbaren.

Selbst von der gesetzlichen Rentenversicherung haben geringfügig Beschäftigte nicht viel zu erwarten. Damit niemand leer ausgehen muss, bieten einige Direktversicherer eine Versorgungseinrichtung für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen an. Gemeint ist die so genannte Minijob- Rente.
Dieses Versorgungskonzept beinhaltet, dass eine sinnvolle Altersvorsorge aufgebaut werden kann und dies ohne einen zusätzlichen Aufwand.
Minijobber sollten mit dem jeweiligen Arbeitgeber eine geringe Arbeitszeiterhöhung vereinbaren, konkret etwa zwei bis drei Stunden je Woche. Parallel dazu kann der Arbeitgeber die Bezahlung für die Arbeitszeitverlängerung zu 100 Prozent sozialabgaben- und steuerfrei in eine Minijob- Rente anlegen. Jedoch gilt als Voraussetzung, dass ein Arbeitsverhältnis auf Dauer ausgerichtet ist.
Die Vorteile für den Arbeitnehmer liegen klar auf der Hand: gingen sie bisher leer aus, wenn es um eine betriebliche Altersvorsorge ging, kann nun eine Alterssicherung aufgebaut werden, wobei der Status als geringfügig Beschäftigter erhalten bleibt und die Sozialversicherungsfreiheit nicht angetastet wird.

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